Infizierte haben nach ihrer Genesung rechtliche Vorteile. Doch ersetzt eine Genesung eine weitere Impfung? (Symbolfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

Einfach oder zweifach geimpft und dann mit Corona infiziert. Wir erklären, welche Nachweise Sie nun benötigen und ob eine Infektion als "Booster" durchgeht und eine weitere Spritze ersetzt.

Oberndorf - Die Regeln dazu haben sich Mitte Januar zuletzt geändert. Die Bundesregierung hatte zum 15. Januar eine neue COVID-19-Schutzausnahme-Verordnung beschlossen, die vor allem drastische Veränderungen für Johnson&Johnson-Geimpfte brachte. Dabei wurde auch eine mögliche Kombination von Impfung und Infektion präzisiert, wie das baden-württembergische Sozialministerium auf Nachfrage erklärt.

 

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Einfach geimpft und dann infiziert

Wer eine Impfung verabreicht bekommen hat und sich dann infiziert, zählt nach den neuen Regeln als Grundimmunisiert. Eine Infektion nach einfacher Impfung wird demnach mit einer zweiten Spritze gleichgesetzt. Damit zählt man ab dem 29. Tag nach positivem Test als vollständig geimpft.

Zum Nachweis der Infektion ist ein Testergebnis über eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis nötig. Dazu zählen beispielsweise PCR oder PoC-PCR.

Zwei- oder dreifach geimpft und dann infiziert

Wer sich nach vollständiger Impfung oder Booster infiziert, kann sich seine Genesung rechtlich noch nicht als (weiteren) Booster anrechnen lassen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert auf seiner Webseite hierzu lediglich, dass "noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht" wurden. Folglich existieren auch noch keine "Ausnahmetatbestände", wie es eine Infektion nach einzelner Impfung oder Erstimpfung nach Genesung sind.

Möglich ist es in diesem Fall aber, beim Vorlegen eines Bescheids über einen positiven PCR-Test ein Genesenenzertifikat zu erhalten. Dieses ermöglicht einem bis drei Monate nach Infektion einen rechtlichen Vorteil, der dem eines Boosters entspricht. Aber diese Vorzüge laufen - im Gegensatz zu mit Impfstoff Geboosterten - nach den aktuell gültigen Regeln bereits nach drei Monaten ab.

Paul-Ehrlich-Institut wird Informationen nachreichen

Zweifach Geimpfte mit durchgestandener Infektion müssten also zur Erhaltung ihrer rechtlichen Vorteile, wie dem Wegfall der Testpflicht bei 2G-Plus, drei Monate nach dem positiven Corona-Test trotzdem noch eine Booster-Impfung erhalten. Diese Booster-Impfung bei Genesenen wird auch von Ärzten empfohlen.

Mehr zum Thema: Ärzte erklären, welcher Impfstoff als Booster oder nach Genesung infrage kommt

Wie das Sozialministerium erklärt, würde das PEI die erforderlichen Informationen aber "sicherlich bald nachreichen, sodass hier Einheitlichkeit gegeben wäre."

Quarantäneregelung für geimpfte Genesene und genesene Geimpfte

Wer Genesen ist - egal ob vor oder nach der Impfung - ist nach den Ausnahmen auf der Webseite des RKI von den Quarantäneregelungen komplett ausgenommen. Heißt: Wer Kontaktperson eines Infizierten ist, muss sich erst bei positivem Test isolieren.

Dies gilt, wie bei Geboosterten, ohne zeitliche Beschränkung.

Erfassung in Statistik

Ebenfalls im Zusammenhang mit Genesenen interessant: Wer sich nach der Impfung infiziert, wird auch nicht als geboostert in die Impfstatistik des Landes aufgenommen. Erfasst werden dort nur Einzelimpfungen nach Genesung, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums bestätigt.

Somit lässt sich nicht genau bestimmen, wie viele Menschen nach ihrer Impfung durch Infektion noch weitere Antikörper hinzubekommen haben.