Die Bad Liebenzeller Stadtverwaltung will ein Vorsorgekonzept für den Mobilfunk erarbeiten. Das bringt nur nichts beim bereits geplanten Mast. Dieser Vogel soll jetzt helfen.
Indirekt war – mal wieder – der geplante Mobilfunkmast ein Thema, gegen den sich viele Bad Liebenzeller wehren, vor allem Einwohner aus Unterlengenhardt.
Die Stadt Bad Liebenzell will ein Mobilfunkvorsorgekonzept für die westlich der Nagold gelegenen Ortsteile Beinberg, Maisenbach-Zainen und Unterlengenhardt erstellen. Aber, und das sagte Andreas Hölzlberger, der Leiter der internen Verwaltung, gleich zu Beginn: Dieses Konzept werde „am aktuell laufenden Verfahren nichts mehr ändern können“.
Pragmatisch und kostengünstig
Die Anlagen zur Beschlussvorlage füllen dann fast auch ein kleines Buch und enthalten Standpunkte der Betreiber von Mobilfunknetzen, Nutzern und Befürwortern, der Landesregierung bis hin zur skeptischen Bevölkerung, Mobilfunkgegnern sowie wissenschaftlichen Betrachtungen, Auslegungen zur Rechtslage und vieles mehr.
Ein solches Gutachten erstellen zu lassen, kostet laut Verwaltung etwa 30.000 Euro. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, eine möglichst effiziente, nachhaltige, pragmatische und kostengünstige Verfahrensweise zu entwickeln. Dazu soll ein Arbeitskreis gebildet werden, in dem auch die Teilorte vertreten sind, die beim Thema Mobilfunk aktiv und frühzeitig eingebunden werden sollen.
Jetzige Maßnahme mit aufnehmen
In seiner Stellungnahme empfahl der Ortschaftsrat Maisenbach-Zainen, dass dieses Vorsorgekonzept auch noch auf die jetzige Maßnahme angewendet werden und sich der Arbeitskreis damit beschäftigen soll. Aus Sicht von Sebastian Lustnauer (Grüne) befinde man sich noch im Dialogverfahren mit dem Betreiber des geplanten Mastes. Er forderte einen runden Tisch, um mit dem Betreiber ist Gespräch gehen zu können.
Das wies Jaqueline Zimmermann vom Stadtbauamt allerdings direkt zurück. „Das Dialogverfahren ist abgeschlossen“, sagte sie. Ein Austausch sei erfolgt und es gebe jetzt keine Handlungsmöglichkeit mehr. Der Wunsch des Gremiums mit der Ablehnung des Mobilfunkmasts sei an das Landratsamt weitergeleitet worden. Ein Mobilfunkvorsorgekonzept sei zudem nichts Rechtsverbindliches und habe auf den jetzigen Antrag keinerlei Auswirkungen mehr.
Konzept auf ganze Stadt ausweiten
Rainer Kraft, Ortsvorsteher von Unterlengenhardt, sprach noch einmal das Thema Elektrosensibilität an. Der Arbeitskreis solle schnellstmöglich gebildet werden. Zum Thema Elektrosensibilität findet sich in den Anlagen auch eine Mitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz, die folgendes Fazit zieht: „Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Auftreten von Symptomen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.“ Daniel Mattmüller (ZBL) schlug vor, das Konzept auf die ganze Stadt auszuweiten und nicht nur die westlichen Stadtteile einzubeziehen. Dieser Antrag fand eine knappe Mehrheit mit acht Ja- und sieben Nein-Stimmen. Der gesamte Antrag der Verwaltung, ein Mobilfunkvorsorgekonzept zu entwickeln, wurde bei drei Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Dreizehenspecht als Rettung?
Dietmar Fischer (CDU) sagte dazu: „Sie können Arbeitskreise einberufen, sie werden ihnen nicht helfen.“ Er brachte dagegen einen anderen „Helfer“ ins Spiel, der den geplanten Mobilfunkmast noch verhindern könne. Ein Bekannter von ihm habe nämlich in dem Gebiet, in dem der Mast gebaut werden soll, einen Dreizehnspecht gefunden. Auf Nachfrage, ob dieser Vogel den Bau verhindern könne, sagte Fischer überzeugt: „Ja!“ Er bat daraufhin die Verwaltung, diese neue Erkenntnis ans Landratsamt weiterzuleiten.
Aber kann der Dreizehenspecht wirklich den Turmbau verhindern? Auf Nachfrage unserer Redaktion antwortete Mara Müssle, die Sprecherin des Calwer Landratsamtes: „Im Zuge des Verfahrens wurde eine Untersuchung der vorhandenen Habitate im Nahbereich des Anlagenstandortes durchgeführt. Im Ergebnis konnten jedoch keine Lebensräume festgestellt werden, die der Errichtung eines Mobilfunkmastes entgegenstehen würden.“
Landratsamt sieht kein Hemmnis
Auch der unteren Naturschutzbehörde lägen keine Daten zum Vorkommen des Dreizehenspechts im betreffenden Bereich vor, „so dass auch hier davon ausgegangen wird, dass eine Betroffenheit dieser Art nicht gegeben ist“, Müssle weiter.
Zudem, so Müssle, „wäre aufgrund der vergleichsweise geringen Eingriffsgröße eines Mobilfunkmastes ein Ausschlusskriterium nur dann gegeben, wenn sich genau an diesem Standort der Brutplatz oder ein bedeutendes Nahrungshabitat einer geschützten Art befände und dieses weder durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen noch der Eingriff minimiert werden könnte. Da dies jedoch gutachterlich bereits ausgeschlossen wurde, liegt kein artenschutzrechtliches Hemmnis für den geplanten Standort vor.“