Die Polizei wird ab Montag an allen Landesgrenzen kontrollieren. Für die Ortenau ändert das nichts, denn Kontrollen gibt’s am Rhein wegen Fußball-EM und Olympia ohnehin schon seit Juni. Zudem werden bereits regelmäßig Menschen zurückgewiesen.
Auto fahrer mussten am Freitagmittag auf dem Weg von Straßburg nach Kehl etwas mehr Zeit einplanen: Beamte der Bundespolizei hatten die Fahrbahn der B 28 – direkt hinter der Europa-Brücke – auf eine Spur verengt. Etwa ein Dutzend Einsatzkräfte regelte den Verkehr, winkte stichprobenartig Fahrzeuge heraus, kontrollierte Insassen, ließ ganze Kontingente von Autos, Lastwagen und Bussen aber auch direkt passieren.
Neu ist das nicht. Und: Es hat nichts mit den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für Montag angekündigten ausgeweiteten Maßnahmen zu tun. „Wir haben seit dem 7. Juni schon Grenzkontrollen“, berichtete Dieter Hutt, Sprecher der Bundespolizeidirektion Offenburg, am Rande der Kontrollaktion in Kehl.
Zunächst für die Absicherung der Fußball-EM waren vorübergehend wieder Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze eingeführt worden. Diese wurden für die Olympischen Spiele und die anschließenden Paralympics in Paris verlängert – und zwar bis zum 30. September, berichtet Hutt.
An der Grenze zu Frankreich ändert sich zunächst nichts
„Ab Montag ändert sich für uns erst mal gar nichts“, prognostizierte Hutt gegenüber unserer Redaktion. Betroffen seien eher die Grenzen mit den Niederlanden oder Dänemark, wo bisher keine Kontrollen stattfanden. An der Rheingrenze bleibt demnach vorerst alles, wie es war.
Die neue Anweisung, die ab Montag gilt, habe lediglich bei der „Ausgestaltung der Zurückweisungspraxis“ einen etwas anderen Wortlaut. „Wenn jemand ein Asylbegehren äußert, muss man ihn weiterleiten an eine Erstaufnahmestelle“, erläutert Hutt. Im neuen „Sprachgebrauch“ sei die Rede davon, dass dieser Punkt politisch noch weiter ausgestaltet werde – für Montag mache das jedoch keinen Unterschied.
Womit müssen die Ortenauer also rechnen? Anders als während der heißen Phase der Corona-Pandemie gibt es derzeit keine dauerhaften Kontrollen an der Grenze. Die Polizei sieht sich den Verkehr nur zeitlich begrenzt genauer an und überprüft stichprobenartig Fahrzeuge – wie am Freitagmittag an der Kehler Europa-Brücke geschehen.
Grenzgänger sollten Ausweispapiere immer dabei haben
Theoretisch kann das zu jeder Tages- und Nachtzeit passieren. „Man muss jederzeit mit einer Kontrolle rechnen“, betonte Polizeisprecher Hutt, schränkte aber ein: „Wir wollen den Pendlerverkehr so wenig wie möglich beeinflussen.“ Für die Ortenauer bedeutet das, dass sie bei jedem Grenzübertritt ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben sollten – sonst droht ein Ordnungsgeld, gab Hutt zu bedenken. Das galt aber auch bisher schon. Wer vor hat, von Frankreich kommend über die Grenze zu fahren, sollte im Zweifelsfall etwas mehr Zeit einplanen.
Ob die Ausweitung der Grenzkontrollen für die Bundespolizei selbst womöglich Konsequenzen haben könnte, blieb offen. Bislang werden die hiesigen Beamten bei den Kontrollen von Kollegen anderer Inspektionen unterstützt – ob das ab Montag nicht mehr der Fall sein könnte, wollte Hutt am Freitag nicht beantworten.
Die Ausweitung der Kontrollen auf alle deutschen Grenzen hatte die Bundesinnenministerin angekündigt, um die illegale Migration stärker einzudämmen. In der Ortenau wurden bereits in den vergangenen Wochen täglich unerlaubte Einreisen registriert, Menschen auch zurückgewiesen, berichtet Hutts Kollegin Jana Disch am Freitag in Kehl.
Jeder Fall wird individuell geprüft
Wie das funktioniert, ist strikt geregelt: Die erste Frage bei einer Polizeikontrolle an der Grenze gilt immer den „Grenzübertrittspapieren“. Wer keinen entsprechenden Pass, Ausweis oder sonstiges Dokument hat, wird einer „Einreisebefragung“ auf der Dienststelle an der Grenze unterzogen. „Wir fragen etwa die Reiseroute ab“, erklärte Disch. Auch, ob in einem anderen EU-Staat ein Schutzersuchen gestellt wurde und was für Gründe dafür vorliegen, werde abgefragt.
„Jeder Fall ist individuell zu behandeln“, erläuterte die Bundespolizisten. Manchmal stiegen ihre Kollegen auch tiefer in die Recherche ein, machten einen Abgleich mit europäischen Datenbanken. Teils werden Vernehmungen oder Durchsuchungen notwendig.
Wer kein konkretes Asylersuchen äußert, bereits in einem anderen Land registriert ist oder keine legitimen Gründe nennen kann – wobei diese teils schwer zu überprüfen sind – wird zurückgewiesen und an die Grenze zurückbegleitet. Wer diese erste Überprüfung an der Grenze erfolgreich absolviert, wird in eine Erstaufnahmestelle überführt.
15 auf einen Streich
Die Bundespolizei hat am Donnerstag bei einer Kontrolle eines Zugs aus Straßburg im Bahnhof Kehl 15 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt. Darüber informierte die Polizei am Freitag in einer Mitteilung. Es handelte sich um Syrer im Alter zwischen 18 bis 42 Jahren, die keinerlei Ausweispapiere vorzeigen konnten und zuvor von Frankreich nach Deutschland eingereist waren. Alle wurden nach Frankreich zurückgewiesen.