Der Kreis ist im Gegensatz zu großen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der Hochwasser-Katastrophe verschont geblieben. Landrat Günther-Martin Pauli sieht die Zollernalb gut gerüstet gegen Naturunbillen wie Hochwasser oder Brände.
Zollernalbkreis - Dennoch gibt es für ihn keine Vollkasko-Versicherung, wie Pauli im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten erklärt.
Herr Pauli, nach der Flutkatastrophe im Landkreis Ahrweiler wird untersucht, ob es Versäumnisse bei der Alarmierung gegeben hat; eventuell wird der Landrat angeklagt. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Aus der Ferne sind die Sachverhalte dort nur schwer einzuschätzen. Generell: Es ist nicht möglich, auf alle Unglücke und Katastrophen vorbereitet zu sein. Man macht es sich daher zu einfach, gleich Mandatsträger haftbar machen zu wollen. Die Eigenverantwortung darf nicht ausgeklammert werden.
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Ist der Zollernalbkreis auf ähnliche extreme Wettervorkommnisse vorbereitet? Wie wird alarmiert?
Der Zollernalbkreis ist in seiner Stabsarbeit (Führungsstab und Verwaltungsstab) sehr gut aufgestellt. In regelmäßigen Übungen bereiten sich die Stäbe auf unterschiedlichste Einsatzszenarien vor. Wetterwarnungen erfolgen in Baden-Württemberg über den Deutschen Wetterdienst. Dies erfolgt allgemein und nicht über den Landkreis an die Gemeinden.
Eine Bewertung der Wetterlage erfolgt mit dem zuständigen Meteorologen vom Deutschen Wetterdienst. Sofern in einem Nachbarlandkreis Erkenntnisse zu einer aktuellen Unwetterlage vorliegen, erhält die Integrierte Leitstelle (ILS) im Zollernalbkreis über die dortige ILS Vorabinformationen zur Beobachtung und zur Bewertung der Lage. Notwendige Warnungen an die Bevölkerung erfolgen über die Ortspolizeibehörde.
Der Landkreis ist erst ab dem Katastrophenfall zuständig. Er kann auf Anforderung der Gemeinde eine Warnung über das Modulare Warnsystem MoWaS vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgeben. Die Warnung erfolgt dann durch die Warn-App NINA und den Rundfunk. In einzelnen Gemeinden werden hier auch die noch vorhandenen Sirenen ausgelöst. Die Einheiten des Katastrophenschutzes sind landesweit gut aufgestellt und können jederzeit abgerufen werden.
Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden ergriffen und sind noch geplant?
Nach Paragraf 5, Absatz 2, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen zu treffen. Die Zuständigkeiten für konkrete Einsatzmaßnahmen und Einsatzvorbereitungen vor Ort – zum Beispiel Feuerwehr und Bauhof – liegen bei der jeweiligen Gemeinde.
Im Zollernalbkreis bestehen außerdem drei Hochwasserschutzzweckverbände:
1. Zweckverband Hochwasserschutz Schlichem: Mitglieder sind: Dautmergen, Dietingen (Landkreis Rottweil), Dormettingen, Dotternhausen, Epfendorf (Landkreis Rottweil), Hausen, Ratshausen, Schömberg, Weilen u.d.R. und Zimmern u.d.B. Die Städte Rosenfeld und Meßstetten werden die geplanten Maßnahmen in Eigenregie umsetzen. Momentan wird ein Hochwasserrückhaltebecken in Schömberg geplant – welches Schutz für Zimmern bietet – und das Hochwasserrückhaltebecken in Ratshausen. Weitere Schutzmaßnahmen sind geplant.
2. Zweckverband Hochwasserschutz Laucherttal: Mitglieder sind aus dem Landkreis Sigmaringen Bingen, Gammertingen, Hettingen, Neufra, Sigmaringen und Veringenstadt, aus dem Landkreis Reutlingen Sonnenbühl, Trochtelfingen sowie aus dem Zollernalbkreis die Stadt Burladingen. Für Burladingen sind mehrere kleinere Maßnahmen geplant.
3. Zweckverband Hochwasserschutz Starzeltal: Mitglieder sind die Stadt Hechingen und Gemeinde Rangendingen. Jungingen hat bereits einige kleinere Maßnahmen in Eigenregie umgesetzt. Momentan erfolgt eine Machbarkeitsstudie für ein Hochwasserrückhaltebecken an der Starzel. Die Gemeinde Rangendingen und die Stadt Hechingen sind mit ihrem Hochwasserschutz weit fortgeschritten.
Es fehlen noch kleinere Linienschutzmaßnahmen. Vorsorgender Hochwasserschutz bedeutet, zukünftiges Schadenspotential in gefährdeten Bereichen zu vermeiden. Im Zuge der Umsetzung der EU- Hochwassermanagement-Richtlinie wurden durch das Land Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ausgewiesen, die Überflutungsflächen und -tiefen darstellen.
Im Rahmen von Stellungnahmen bei der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungsverfahren wird von Seiten des Landratsamts, der Unteren Wasserbehörde, auf diese Gefahrenbereiche hingewiesen mit dem Ziel, die Erhöhung des Schadenspotentials zu vermeiden. Zusätzlich berät die Unteren Wasserbehörde bei Anträgen des Gewässerausbaus die Kommunen fachlich, prüft und genehmigt diese.
Gerade im Bereich des naturnahen Wasserbaus wird durch die Reaktivierung von ursprünglich natürlichen Überflutungsbereichen wichtiger Rückhalteraum geschaffen.
Es hat in der Vergangenheit immer wieder Hitzeperioden gegeben, von Fachleuten werden sie auch in Zukunft erwartet. Wie ist der Landkreis gegen Waldbrände gerüstet?
Die Feuerwehren im Landkreis sind technisch und taktisch auf Vegetationsbrände gut vorbereitet. Grundsätzlich sind die Wälder im Zollernalbkreis nicht waldbrandgefährdet. Die unterschiedlichen geologischen Ausgangssituationen und die sich daraus ergebenden unterschiedlichsten Bodenverhältnisse sorgen im Zollernalbkreis für eine kleinstandörtliche Vielfalt an Baumarten. Es herrschen vornehmlich Mischwälder mit hohen Laubbaumanteilen vor; großflächige reine Nadelwälder, welche durch ihre Nadelstreuauflage waldbrandgefährdeter sind, sind kaum vorhanden. Die Böden im Zollernalbkreis mit ihren hohen Ton- und Lehmanteilen besitzen außerdem eine sehr hohe Wasserspeicherkapazität. Die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben hier deshalb nur zu einzelnen Ausfällen geführt. Vor allem ältere Tannen und Buchen sind auf trockeneren Standorten dürrebedingt abgestorben.
Bei einer Gesamtwaldfläche von 39 300 Hektar im Zollernalbkreis gab es in den vergangenen zehn Jahren nur fünf Waldbrände mit einer Brandfläche von rund 0,5 Hektar. Zur Verbesserung der Waldbrandbekämpfung im Zollernalbkreis wurde Ende des Jahres 2019 die AG Waldbrand ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus dem Kreisbrandmeister, einer Auswahl von Kommandanten der Gemeindewehren und einem Vertreter des Forstamts zusammen. Ziel der AG ist es, ein Einsatzmerkblatt für die Feuerwehren zur Taktik in der Waldbrandbekämpfung zu erarbeiten. Außerdem wird ein Ausstattungskonzept sowohl für die Feuerwehren auf der Fläche als auch für spezielle Einsatzmittel, die zentral zur Waldbrandbekämpfung vorgehalten werden sollen, erstellt.