Ein Autokorso gegen die Corona-Maßnahmen, wie hier in München, soll ab dem 11. Januar auch in Balingen stattfinden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Nach Verbot der Lichtspaziergänge planen Gegener der Corona-Maßnahmen neue Aktion.

Zollernalbkreis - Das Gesundheitsamt des Zollernalbkreises hat für den Protest-Autokorso, der an diesem Montag in Balingen erstmals stattfinden soll, eine ganze Reihe von Auflagen erlassen. Die Balinger Corona-Maßnahmen-Gegner um Christoph Gorschlüter haben den Korso angemeldet, nicht nur für heute, sondern auch für weitere Montage.

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Nicht am Autokorso teilnehmen dürfen laut Gesundheitsamt Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome aufweisen, ebensowenig mit dem Coronavirus infizierte Personen sowie all jene, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Das müssen die Versammlungsleiter und die Ordner sicherstellen.

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Außerhalb des eigenen Wagens, etwa vor Beginn und nach Abschluss des Korsos, müssen alle Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand zueinander halten. Der Aufenthalt im Auto ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person gestattet. Wenn sich in einem Wagen nicht ausschließlich Angehörige desselben Haushalts befinden, müssen alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wer aufgrund eines Attestes keine Mund- und Nasenbedeckung tragen kann, muss einen Plexiglas-Gesichtsschutz tragen.