Freigang für Hühner - das wird es im Schwarzwald-Baar-Kreis so schnell nicht mehr geben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Kaum schien sie weg, ist sie auch schon wieder da: die Geflügelpest. Nun ist sie in Betrieben im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgebrochen – mit weitreichenden Folgen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Bei einem Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Dies wirkt sich auch auf den Schwarzwald-Baar-Kreis aus. In den vergangenen Tagen wurden von diesem Aufzuchtbetrieb Junghennen an zahlreiche Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen – so auch in den Schwarzwald-Baar-Kreis – geliefert. Zwischenzeitlich sind Tiere in mehreren dieser Bestände sichtbar erkrankt und teils verendet. Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist davon mit bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen betroffen.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis musste reagieren und am Dienstag und Mittwoch insgesamt mehr als 100 Hühner keulen. In allen Beständen waren die Symptome der Geflügelpest, das heißt tote und morbide Hühner, eindeutig vorhanden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes haben zahlreiche Proben zur Diagnosesicherung entnommen und bereits an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg versandt. In der Zwischenzeit wurden die hochpathogenen Geflügelpesterreger in sämtlichen Proben durch das Labor nachgewiesen.

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Aufgrund des Seuchengeschehens wird durch das Landratsamt ein Sperrbezirk auf der Gemarkung Schonach und Schönwald eingerichtet. Für dort ansässige Geflügelhalter gilt nach Bekanntgabe eine Aufstallungspflicht.

Viele Orte im Nordkreis liegen im Beobachtungsbezirk

Desweiteren müssen durch Amtstierärzte sämtliche Geflügelhaltungen in diesem Gebiet klinisch untersucht werden. Zudem wird ein Beobachtungsbezirk in den Gemarkungen Gremmelsbach, Triberg, Nußbach, Rohrbach, Furtwangen und Gütenbach eingerichtet.

Michael Langer, Leiter des Veterinäramtes des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis: "Mit dieser Vorgehensweise konnten wir zunächst die Verbreitung der Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis eindämmen." Offen ist, inwieweit bereits mit der Geflügelpest infizierte Hühner durch den fahrenden Händler an weitere Geflügelhalter im Schwarzwald-Baar-Kreis verkauft wurden. Langer: "Wir rufen alle Geflügelhalter im Schwarzwald-Baar-Kreis, die Tiere im Zeitraum vom 1. bis 22. März bei einem fahrenden Geflügelhändler erworben haben dazu auf, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen."

Das Veterinäramt weist alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hin, dass zum Schutz von Nutzgeflügel die geforderten Biosicherheitsvorkehrungen sorgfältig umgesetzt werden müssen. Ansprechpartnerin beim Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ist Diana Engesser, Telefon: 07721/9 13 50 71, Mail: veta@lrasbk.de.

Minister Peter Hauk lobte das schnelle und entschlossene Handeln der Behörden. "Dass das Virus die Betriebe nun auf diesem Weg erreicht hat, ist ärgerlich. Die Tiergesundheitsbehörden haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch in Stuttgart.

60 Geflügelhaltungen im Land sind betroffen

Landesweit seien nach derzeitigen Informationen annähernd 60 Geflügelhaltungen betroffen. Derzeit arbeiten die Behörden an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebs aus Nordrhein-Westfalen. Tiere wurden im gesamten Land verkauft mit Schwerpunkt im südwestlichen Landesteil.

Das Ministerium hat am Dienstag bereits ein Landeskrisenzentrum eingerichtet und steht wegen des Geschehens in enger Abstimmung mit den nachgeordneten Behörden. Die Task Force Tiergesundheit Baden-Württemberg, ein Dienstleister sowie die Veterinärzüge unterstützen die Behörden vor Ort.

Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung, etwa über Hofläden ist nicht möglich. Betroffen sind beispielsweise auch die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Stadt Freiburg, Konstanz, Zollernalb, Sigmaringen oder Lörrach.