Alles Geflügel ist in geschlossenen Ställen unterzubringen. (Symbolfoto) Foto: Pexels – pixabay_1867521

Wildvogel bei Donaueschingen mit Geflügelpest infiziert. Halter in der Pflicht.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Das Auffinden eines Wildvogels mit Geflügelpest bei Donaueschingen wirkt sich nun massiv auf die Halter von Geflügel aus: Ab sofort gilt für sämtliche Geflügelhaltungen in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen die Stallpflicht.

Das war eine "schöne" Bescherung: Am 24. Dezember hat das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises den Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Ein mit schweren Krankheitssymptomen in der Region aufgefundener Mäusebussard war vom Veterinäramt im Hinblick auf Aviäre Influenza beprobt worden.

H5N8-Virus nachgewiesen

Der positive Geflügelpest-Befund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg wurde an Heiligabend durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Nachgewiesen wurde hier das H5N8-Virus. Bei einem am 23. Dezember wegen Anzeichen einer Gehirnerkrankung auf Kreisgebiet Tuttlingen erlegten Höckerschwan war der Befund des CVUA Freiburg ebenfalls positiv; hier steht eine Bestätigung des FLI noch aus. Weitere Totfunde von Vögeln aus dem Kreisgebiet Tuttlingen werden derzeit noch untersucht. Für sämtliche Geflügelhaltungen im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen gilt ab sofort die Stallpflicht.

Virus könnte sich in der Umgebung bereits ausgebreitet haben

An der oberen Donau mit ihren Nebenflüssen und Rieden überwintern viele Wasservögel verschiedener Arten. "Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat", meinen die Fachleute. Aus diesem Grund haben die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen am Montag jeweils per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt. Diese gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen.

Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden.

Geflügelhalter in der Pflicht

Alles Geflügel ist in geschlossenen Ställen aufzustallen. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen. Gitter oder Netze als Überdachung reichen nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.

Übertragbarkeit

Bei den derzeit kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere wie beispielsweise Hunde oder Katzen festgestellt. Für Hunde- und Katzenhalter ist jedoch immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder soweit möglich unterbunden werden. Es sollte stets die Möglichkeit der leichten und folgenschweren Übertragung auf Geflügelbestände bedacht werden, ob über die eigene Kleidung, die Schuhe oder auch über den Hund, der an einem Kadaver zu Gange war.

Bei Vogel-Funden

Die Veterinärämter bitten, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Telefon: 07721/9 13 50 50) beziehungsweise am Wochenende an die Leitstelle Schwarzwald-Baar-Kreis (Telefon: 07721/991580) zu wenden. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art.

Das Ausbruchgeschehen

Seit Ende September grassiert vor allem an der deutschen Nordseeküste, aber auch in anderen Teilen von Norddeutschland sowie an der niederländischen und belgischen Küste auf sehr dynamische Weise die Geflügelpest. Dabei zeichnen sich im Besonderen hohe Verluste bei wildlebenden Wasservögeln deutlich ab. Allein in Schleswig-Holstein wurden bis Weihnachten fast 16 000 tote und sterbende Wasservögel erfasst. Betroffen sind überwiegend Wildgänse, aber auch Wildenten, einzelne Schwäne, Möwen, Reiher oder immer wieder auch Greifvögel. Letztere infizieren sich oftmals durch das Fressen von Aas verendeter Vögel. Bislang konnten die Virustypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen werden. Der Virustyp H5N3 kommt neuerdings hinzu. In Norddeutschland kommt es außerdem vermehrt zu Seuchenausbrüchen in Hausgeflügelbeständen, das heißt betroffen sind unter anderem Hobbyhaltungen als auch große gewerbliche Haltungen. Weiter südlich gab es bisher nur wenige Einzelnachweise bei Wildvögeln am Niederrhein, in Hessen, Sachsen und bei Passau. Aus der Bodenseeregion liegen bisher keine Seuchenfeststellungen vor.