So sieht der mobile Hühnerstall der Familie Hummel aus. Foto: Becker

Viele Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Freilandhühner nun in mobilen Hühnerställen. 

Der Nachweis der Geflügelpest bedeutet für Halter von Geflügel Stallpflicht. Viele Regeln muss der Hummel-Hof in Obereschach einhalten. Mehr lesen Sie in unserem (SB+)Artikel.

 

VS-Obereschach - In den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen gilt für sämtliche Geflügelhaltungen Stallpflicht. Eine kürzlich veröffentlichte Allgemeinverfügung sieht nicht nur Stallhaltung für Geflügel vor, sondern auch eine Reihe weiterer Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese wurden auch in den vergangenen Tagen auf dem Familienhof Hummel in Obereschach umgesetzt.

Stallpflicht für Geflügel

Für die Stallpflicht verantwortlich ist das Auffinden eines Wildvogels mit Geflügelpest bei Donaueschingen. Der Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln wurde durch das Landratsamt am 24. Dezember amtlich festgestellt. Ein mit schweren Krankheitssymptomen in der Region aufgefundener Mäusebussard war vom Veterinäramt im Hinblick auf Aviäre Influenza beprobt worden. Der positive Befund wurde noch am gleichen Tag vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Deshalb gilt im ganzen Landkreis eine Stallpflicht für Geflügel. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen, wie es in der Pressemitteilung der beiden Landkreise heißt. "Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden", heißt es weiter.

Was die neuen Regeln für die Halter bedeuten haben sie unserer Zeitung erzählt. Auf dem Familienhof Hummel in Obereschach leben 700 der circa 1000 Hühner in zwei mobilen Hühnerställen. Die anderen 300 sind Bodenhaltung. Seit Montag bleiben für die Freilandhühner auf dem Hummel-Hof also vorerst die Auslaufklappen geschlossen, berichtet Johannes Hummel.

Bei Befund müsse der komplette Bestand gekeult werden

Was für den Menschen nicht gefährlich ist, endet bei den Tieren meist tödlich. Deshalb wäre der Ausbruch des Virus auf dem Hof fatal. Denn im Fall eines Befundes müsse der komplette Bestand gekeult werden. Und das wäre schon ganz schön "heftig", weiß Hummel. "Man hängt schließlich an den Tieren." Zwar werde der finanzielle Verlust von der Tierseuchenkasse übernommen, aber würde es tatsächlich zur Ausbreitung des Virus und die damit verbundene Tötung der Tiere kommen, so könnten auch vorerst keine Eier mehr verkauft werden. Derzeit dürfe der Hof die Eier für einige Wochen weiter als Freilandeier verkaufen, berichtet Hummel. Ob es danach eine Sonderregelung geben wird, weiß Hummel noch nicht. Doch günstiger könne er die Eier nicht anbieten. "Es wäre schon heftig, wenn wir die Eier als Bodenhaltung verkaufen müssten."

Bei den weiteren Schutzmaßnahmen müsse außerdem auf eine strikte Zugangsbeschränkung geachtet werden. Hierfür, erklärt Hummel, gibt es bei Großbeständen schon seit vielen Jahren eine Hygieneverordnung. Deshalb würden vor jedem Stall die Schuhe gewechselt. Es gibt hierfür sogar jeweils ein eigenes paar Gummistiefel, die regelmäßig geputzt und gewaschen werden, erzählt er weiter.

Auslaufklappen müssen bis vorerst 15. März geschlossen bleiben

"Diese Vorgaben vom Land entsprechen, was das Hygienemanagement im Stall angeht, in etwa dem der Vorgaben zu den Hygienemaßnahmen von der Geflügelhygieneverordnung", erzählt Hummel. Schließlich gibt es auch andere Viren oder bakterielle Erreger.

Die Hühner in den mobilen Hühnerställen sind es eigentlich gewohnt, dass die Auslaufklappen morgens geöffnet werden, doch nun werden diese vorerst bis zum 15. März zu bleiben müssen. Im Stall selbst ist grundsätzlich genügend Platz für die Tiere, dennoch sei es wichtig die Hühner aktiv zu beschäftigen, um gegenseitiges Anpicken zu vermeiden erklärt Hummel. Hierfür verwendet die Familie beispielsweise Picksteine. Auch ein regelmäßiger Kontrollgang gehöre schlichtweg dazu.

Da die Geflügelpest von Zugvögeln verbreitet wird, würden Gitter oder Netze als Überdachung des Freigeländes nicht ausreichen. Auch Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Über eine Überdachung des Auslaufes denke die Familie derzeit auch nach, um den Tieren den Gang an die frische Luft zu ermöglich. "Dieser ist dann selbstverständlich vogel- und vogelkot- dicht", so Hummel. Schließlich liege der Familie das Tierwohl und die Tiergesundheit allgemein am Herzen. "Da nur gesunde und fitte Tiere auch leistungsfähig sind."