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Durch den Erwerb von Geflügel aus Nordrhein-Westfalen kehrte vor ein paar Tagen über einen fahrenden Händler die Geflügelpest in den Schwarzwald-Baar-Kreis beziehungsweise in die Raumschaft Triberg zurück. In bisher fünf Geflügel-Kleinbeständen wurde diese nachgewiesen.

Raumschaft Triberg - Nun wurde eine Allgemeinverfügung durch das Amt erlassen, die bis einschließlich 30. April in Kraft ist. Darin werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die für Tiere tödliche Geflügelpest ist in den Gemeinden Furtwangen, Schönwald und Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgebrochen.

Zum Sperrbezirk in der Raumschaft wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Schonach, Schönwald, Triberg-Stadt und Triberg-Nußbach, zum Beobachtungsgebiet Gremmelsbach . Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet wurden unter anderem folgende Maßnahmen angeordnet: Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, muss diese seit Donnerstag, 1. April, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten.

Die Tierhalter müssen dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schnellstmöglich die Anzahl der gehaltenen Vögel (mit Nutzungsart und Standort) melden, dazu gegebenenfalls der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen (wir berichteten).

Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden, lautet einer der Inhalte der Allgemeinverfügung.

Eierverkauf nur mit Ausnahmegenehmigung

Was bedeutet dies nun konkret für die Geflügelhalter in der Raumschaft Triberg? Auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten äußerte sich dazu Pamela Fehrenbach, die gemeinsam mit ihrem Mann Christian vor einiger Zeit mit einem mobilen Hühnerstall auf dem Paradieshof begann Bio-Eier zu produzieren: "Dass Schonach nun zum Sperrgebiet erklärt wurde, bedeutet für uns, dass unsere Hühner nicht ins Freie dürfen. Sie dürfen sich ausschließlich im Stall sowie in einem überdachten  Auslauf aufhalten. Es bedeutet natürlich auch, dass wir für den Eierverkauf eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Die kann das Veterinäramt eventuell dann erteilen, wenn alle Vorgaben eingehalten werden und der Bestand nicht betroffen ist." Mittlerweile habe die Kontrolle des Bestands stattgefunden und sie habe die Genehmigung beantragt.

Patrick Hettich, der Vorsitzende des Geflügelzuchtvereins Nußbach, macht im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich, dass die Geflügelpest zwar in der Raumschaft, nicht aber in Triberg oder Nußbach selbst angekommen sei. "Wir sind halt in einem Umkreis um betroffene Ställe in Schönwald oder Schonach, die nach geltendem Recht dazu führen, dass wir zum Sperrbezirk gehören", erklärte er.

Rassegeflügel-Züchter sind zuversichtlich

Als Züchter von Rassegeflügel betreffe ihn, wie auch seine Vereinskollegen, ausschließlich die Aufstallungspflicht – was aber vor allem für die Haltung von Wassergeflügel auch aufwändig sei, so Hettich. Durch die schnelle Reaktion seitens des Veterinäramts sei er aber zuversichtlich, dass die Erkrankung nicht um sich greift.