Laboruntersuchung: Möglicherweise ist ein Betrieb im Landkries von der Vogelgrippe betroffen. Foto: ©Alexander Raths – stock.adobe.com

"Die Behörden handeln schnell und entschlossen, um die Geflügelpest in den Griff zu bekommen", hat der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch betont. Auch ein Betrieb im Zollernalbkreis ist möglicherweise betroffen.

Zollernalbkreis - Aus einem Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen, bei dem Anfang der Woche die Geflügelpest feststellt wurde, haben zahlreiche Geflügelbetriebe in Baden-Württemberg Tiere erhalten, darunter auch im Zollernalbkreis, im Schwarzwald-Baar-Kreis sowie in den Kreisen Sigmaringen und Reutlingen. Die Behörden haben laut Hauk daraufhin schnell und entschlossen gehandelt.

Im Zollernalbkreis hat nach Angaben des Landratsamts ein kleinerer Betrieb Junghennen aus Nordrhein-Westfalen erhalten. Das Veterinäramt sei vor Ort gewesen und habe die bislang unauffälligen Tiere untersucht und beprobt. Die Proben seien am Mittwoch im Labor analysiert worden, Ergebnis: negativ. In drei Wochen oder aber wenn Tiere erkranken, müssten weitere Untersuchungen erfolgen.

Möglicherweise infizierte Tiere müssen in den Stall

Die festgelegten Schutzmaßnahmen – etwa die Haltung der möglicherweise infizierten Tiere in geschlossenen Ställen – bleiben nach Angaben des Veterinäramts ebenso wie die enge behördliche Überwachung weiter bestehen.

Die Geflügelhalter im Land hätten, so das Landesministerium für Ländlichen Raum, durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können. Dass das Virus die Betriebe nun auf diesem Weg erreiche, sei ärgerlich. Die Tiergesundheitsbehörden hätten umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern.

Lesen Sie auch: Geflügelpest kehrt mit Wucht in Schwarzwald-Baar-Kreis zurück

Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, sind nach aktuellem Stand Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen im Land. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen und Meldungen bestehe bei zahlreichen dieser Haltungen der Verdacht auf Geflügelpest.

Die ergriffenen Maßnahmen sollen die weitere Seuchenausbreitung verhindern. Das Ministerium stehe im engen Austausch mit den betroffenen Landkreisen und anderen Behörden. Tiere aus dem betroffenen Betrieb seien im gesamten Land verkauft worden, Schwerpunkt sei der südwestliche Landesteil.

Keine Gefährdung für Menschen

Daneben sind laut Minister Hauk in zwei Betrieben im Land Jungenten aus der Tschechischen Republik eingestallt worden, in deren Herkunftsbestand ebenfalls die Geflügelpest festgestellt worden ist. Auch in diesen beiden Geflügelbeständen würden Ausschlussuntersuchungen stattfinden. Das Ministerium hat ein Landeskrisenzentrum eingerichtet.

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht laut Hauk derzeit nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürften Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung über Hofläden sei nicht möglich.

- Geflügelhalter, die seit dem 1. März 2021 Tiere aus Nordrhein-Westfalen erhalten haben, werden dringend aufgefordert, sich beim Veterinäramt des Zollernalbkreises zu melden (Telefonnummer 07433/92 19 01)