Bei Tieren eines elsässischen Geflügelhalters nahe der Grenze ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. (Symbolfoto) Foto: Kästle

Vogelgrippe im Elsass festgestellt. Neuried und Meißenheim gehören zur Überwachungszone.

Offenburg - Hühnerhalter aufgepasst: Am Donnerstag wurde im elsässischen Illkirch-Graffenstaden (Straßburg) in einer Kleinsthaltung mit neun Hühnern die Infektion mit dem Geflügelpestvirus festgestellt. Durch die vorgeschriebene Bildung von sogenannten Restriktionszonen, in denen abgestufte Bekämpfungsmaßnahmen gelten, ist auch ein Teil des Ortenaukreises betroffen, teilt das Landratsamt mit.

Im äußeren Ring, der sogenannten Überwachungszone, welcher aufgrund seines Radius von mindestens zehn Kilometern auch auf Stadtteile von Kehl , Willstätt und Neuried (Altenheim) sowie Meißenheim herüberreicht, gelten Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Weiterverbreitung und zum Schutz vor dem Eintrag durch Wildvögel in die Hausvogelbestände.

Tiere und Produkte dürfen Bereich nicht verlassen

Diese sind etwa die Aufstallungspflicht und Verbringungsverbote für Vögel sowie deren Fleisch und Eier – heißt also die Tiere und deren Produkte dürfen den Bereich nicht mehr verlassen. Ausnahmen können aber genehmigt werden.

Neben dem Zukauf infizierter Tiere ist für Hausgeflügel die Einschleppung der Seuche durch Wildvögel die größte Gefahr. "Die Geflügelhalter im Ortenaukreis haben durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können", so Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen. Um Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, sei es besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzten.

Das Veterinäramt empfiehlt auch den außerhalb der Überwachungszone Haltern die vorübergehende Stallhaltung, damit ein direkter Wildvogelkontakt ausgeschlossen werden kann. Beim Menschen sind in Deutschland aktuell keine Vogelgrippe-Erkrankungen aufgetreten. Dennoch sollten keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Für Geflügelhalter aus dem Gebiet der Überwachungszone gelten weitere Hygienevorschriften und Beschränkungen, die unter www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/ eingesehen werden können.