Bisher war der Kreis Rottweil verschont worden. Jetzt steht fest: Bei einem Wildvogel wurde nun erstmals Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, nachgewiesen.
Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Veterinär- und Verbraucherschutzamt am Montag erhalten, teilt das Landratsamt Rottweil am Abend mit.
Bei dem infizierten Tier handle es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Neufra an der Landkreisgrenze zu Tuttlingen gefunden wurde. Im Landkreis Rottweil seien derzeit aber keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt.
Kraniche sind im Landkreis Rottweil nicht heimisch. „Es ist davon auszugehen, dass der gefundene Wildvogel den Landkreis lediglich auf seinem Weg nach Süden überflogen hat. Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet“, gibt das Landratsamt per Pressemitteilung bekannt.
Keine Geflügelbetriebe in der Nähe
In der Umgebung des Fundorts befinden sich laut Landratsamt keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsgefahr bestehen könnte.
Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika.
Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als sehr hoch ein.
„Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt im Landratsamt Rottweil hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht erhöht hat“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Keine weiteren Präventionsmaßnahmen
Zum jetzigen Zeitpunkt werde daher von weiteren Präventionsmaßnahmen abgesehen. Alle Geflügelhalter seien jedoch dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt werde die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, heißt es.
„Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten“, so das Landratsamt.
Kontakte verhindern
Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssten. Generell gelte, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden.
Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.
Die Biosicherheitsmaßnahmen
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollen insbesondere beachtet werden: kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln, Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks, Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren, Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall, Tränken nur mit Leitungswasser, betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten und nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft.
Bei Zukauf aufpassen
Darüber hinaus sei insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler beziehungsweise über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeige. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.
Geringes Ansteckungsrisiko
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland sei bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden, teilt das Landratsamt mit.
Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Rottweil sind Meldungen per E-Mail an veta@landkreis-rottweil.de möglich.
Aktuelle Situation in Deutschland
In Deutschland kam es in den letzten Wochen sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen.
Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.
In Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.