Die Liste der Verbrechen, die einem 41-Jährigen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vor dem Landgericht vorgeworfen werden, wiegt schwer.
Falls sich die aufgelisteten Tatvorwürfe zum Prozessauftakt am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Konstanz durch die Aussagen von Opfern, Zeugen sowie Sachverständigen bestätigen lassen, dann droht dem 41-jährigen Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.
Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung, das sind die Hauptanklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Für beide Tatvorwürfe sind von Gesetz her jeweils Freiheitsstrafen von mindestens fünf bis neun Jahren vorgesehen.
Viele Tatorte im Landkreis
Die Verbrechen sollen sich in Schönwald, Unterkirnach und in Schramberg abgespielt haben. In Triberg soll der 41-Jährige zudem im Jahr 2021 einem damals 14-jährigen Mädchen Betäubungsmittel (Speed/Amphetamin) übergeben haben, und zuletzt wurden beim ihm bei einer Wohnungsdurchsuchung im Mai 2021 Bilder mit kinderpornografischen Inhalten gefunden.
Die Liste der Straftaten beginnt mit einer Vergewaltigung im Jahr 2015. Demnach soll der 41-Jährige in Schramberg eine seiner Ex-Partnerinnen vergewaltigt haben. Vier Jahre später soll er dann die sexualisierte Gewalttat an einer anderen Ex-Partnerin verübt haben. Ein Jahr später soll es zu einer weiteren Vergewaltigung gekommen sein, bei der er die Frau mit einer nicht näher bekannten Substanz betäubt und mit Kabelbindern gefesselt haben soll, um seine Tat durchführen zu können.
Ein Messer kommt ins Spiel
Zuletzt im März 2021 soll der Angeklagte in Schönwald sein Opfer im Badezimmer eingesperrt, mit einem Messer bedroht und anschließend erneut vergewaltigt haben.
Der Angeklagte schweigt noch zu den Tatvorwürfen. Der 41-Jährige wollte zu den Tatvorwürfen zunächst gar keine Stellungnahme abgeben. Sein Rechtsanwalt deutet dagegen aber an, dass eine Aussage seines Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens möglich werden könnte.
Der derzeit arbeitslose Angeklagte und Vater von drei Kindern äußerte sich jedoch ausführlich zu seinem bisherigen Leben und seinen persönlichen Verhältnissen. Aus einer Gastronomiefamilie mit vier Geschwistern stammend, verbrachte er ab dem zwölften Lebensjahr einen Großteil seiner Jugendzeit in einem Heim. Im Alter von 19 Jahren musste er wegen Einbruchsdelikten für drei Jahre ins Gefängnis.
Während seiner Haftzeit hatte er dann seinen Schulabschluss nachgeholt. Anschließend war sein beruflicher Weg aber immer wieder von kurzen Arbeitsverhältnissen und Arbeitslosigkeit geprägt gewesen.
Schutz vor Öffentlichkeit
Zu Beginn der Beweisaufnahme und der Vernehmung von Zeugen sowie zwei 40 Sachverständigen wurde nach einer kurzen Beratung durch die Kammer die Öffentlichkeit für den Zeitraum der Zeugenaussage einer Minderjährigen ausgeschlossen, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Die Aussage der Jugendlichen war im Jahr 2021 durch einen Richter per Videoaufzeichnung aufgenommen worden, so dass die Zeugin nicht persönlich vor der Kammer aussagen musste. Das Mädchen dürfte wohl in Beziehung zum Angeklagten gestanden haben.
Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Am Montag haben dann die weiteren Zeugen und Sachverständige das Wort.