Die Außenbereichssatzung für das Gewann „Silberburg“ zwischen Aichhalden und Rötenberg ist beschlossen, wodurch nun Bauanträge eingereicht werden können. (Archivbild) Foto: Herzog

Die Außenbereichssatzung „Silberburg“ ist beschlossen. Das freut nicht nur eine gewerblich betriebene Reitanlage, die erweitern will. Auch ein anderer Eigentümer profitiert.

Bereits Ende Juli vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung „Silberburg“ im Ortsteil Rötenberg gefasst. Damit sollte für die 2019 angesiedelte gewerbliche Reitanlage „Hofgut Silberburg“, die traumatisierte Soldaten der Bundeswehr mit posttraumatischen Belastungsstörungen therapiert, die baulichen Voraussetzungen für eine Erweiterung geschaffen werden, da für die Genehmigung die Privilegierung fehlte.

 

Der Aufstellungsbeschluss kam auch privaten Gebäudeeigentümern zu Gute, die Umbauabsichten haben. Aus dem erwarteten schnellen Satzungsbeschluss wurde es nichts, da nach der ersten Beteiligungsrunde die Baurechtsbehörde in Rottweil eine Reduzierung des Geltungsbereichs verlangte. Der dadurch geänderte Entwurf machte eine zweite Offenlage erforderlich, deren eingegangene Stellungnahmen Andrè Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro in der jüngsten Ratssitzung erläuterte.

Drei Gebäude betroffen

Ihm zufolge befinden sich im Geltungsbereich drei Bestandsgebäude. Seitens der Bewohner seien keine Hinweise eingegangen. Das Umweltschutzamt weise auf die erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Dichtigkeit von Rohrleitungen im Wasserschutzgebiet hin, in dem sich das Bauvorhaben befinde. Eine Genehmigung für Grabungen und Gründungen werde nur erteilt, wenn das Grundwasser nicht beeinträchtigt werde. Dies gelte auch für Abwasserleitungen, bei denen DIN-gerechte Vollwandrohre verwendet werden müssen, schilderte Leopold.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung von Einzelbauvorhaben müsse eine Eingriffsregelung in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erstellt werden. Interne und externe Ausgleichsmaßnahmen seien ebenfalls Bestandteil der Genehmigungsplanung.

Ausgleich an anderer Stelle

Bei der Planaufstellung sei zur Abschätzung möglicher Eingriffe eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt worden. Dabei habe sich ein geringes Defizit ergeben, da die Grundstücke bereits deutlich vorbelastet durch die bisherige Nutzung seien, erklärte der Ingenieur. Wie Bürgermeister Michael Lehrer informierte, sei innerhalb des Plangebiets eine Fläche ausgewiesen, die dem Bebauungsplan „Alter V“ als externe ökologische Ausgleichsmaßnahme zugeordnet sei. Da diese Fläche der Gemeinde nicht gehöre und sie diese auch nicht erwerben könne, müssten diese Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanverfahrens an anderer Stelle ersetzt werden.

Zur gedrehten Ehrenrunde äußerte sich der Bürgermeister so: „Hätte man mit uns gleich gesprochen, hätte es eine zweite Offenlegung nicht gebraucht. Es ist uns aber trotzdem gelungen, den Satzungsbeschluss noch in 2025 zu fassen“, zeigte sich Lehrer zufrieden und sagte mit Blick in Richtung eines anwesenden Bürgers von der Silberburg: „Sie können den Bauantrag jetzt einreichen“. Der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat fiel einstimmig.