Schon der kleinste Funken kann trockene Äste im Wald entzünden. Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Forstamt Rottweil verbietet ab dem heutigen Freitag vorerst das Feuer machen auf offiziellen Feuerstellen in Wäldern und Waldnähe.

Rottweil - Wegen hoher Waldbrandgefahr verbietet das Forstamt Rottweil ab dem heutigen Freitag vorerst das Feuer machen auf offiziellen Feuerstellen innerhalb von Wäldern, sowie in Waldnähe von bis zu 100 Metern.

Extreme Temperaturen

Grund dafür sind laut Pressemitteilung die hohen Temperaturen, die für das kommende Wochenende vorhergesagt wurden – wobei laut Matthias Schupp, Mitarbeiter des Forstamtes, auch die trockenen Zeiten davor eine Rolle spielten. »Die Waldbrandgefahr ist durchaus hoch«, sagt Schupp auf Nachfrage unserer Redaktion. Durch die extremen Temperaturen und vor allem durch die viel zu geringen Regenfälle der vergangenen Wochen seien die Waldböden stark ausgetrocknet, heißt es in der Pressemitteilung weiter. »Deshalb ist die Waldbrandgefahr hoch und wird sich in den kommenden Tagen noch verschärfen.« Einzelne Gewitter entlaste die Lage höchstens vor Ort, aber nicht generell.

Aber nicht nur im Wald ist die Brandgefahr hoch: Bei einem Böschungsbrand auf der A 81 bei Vöhringen ging ersten Vermutungen nach trockenes Gras in Flammen auf. Die Ursache ist derzeit noch unklar. Glücklicherweise konnte das Feuer laut Polizeiangaben schnell gelöscht werden. Zudem verbietet das Forstamt das Verbrennen von Reisig und Ästen zur Bekämpfung von Borkenkäfern. Diese Maßnahmen zum Schutz des Waldes dürften nur bei nassem Wetter und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde durchgeführt werden.

Zudem verbietet das Forstamt das Verbrennen von Reisig und Ästen zur Bekämpfung von Borkenkäfern. Diese Maßnahmen zum Schutz des Waldes dürften nur bei nassem Wetter und vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde durchgeführt werden.

Ein vermeidbares Übel

Laut der Webseite Waldhilfe.de sind Waldbrände heutzutage meist von Menschenhand gemacht: Sei es durch schlecht gesicherte Lagerfeuer; glimmende Zigarettenstummel, die achtlos weggeworfen werden oder Laub, das im Garten oder auf Feldern verbrannt werde. Eine weitere Möglichkeit sind absichtlich gelegte Feuer.

Auch das Forstamt Rottweil schreibt, dass über die Hälfte der Waldbrände bei einem fahrlässigen Umgang mit Lagerfeuern entstehen. "Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel." Waldbrände ohne menschlichen Einfluss seien laut Waldhilfe.de möglich, aber selten.

Zerstörung von Lebensraum

Zudem zerstören Waldbrände laut Forstamt Rottweil wertvolle Waldflächen – und damit auch den Lebensraum vieler Insekten, Vögel und Pflanzen über Jahre hinaus. Für die Waldbesitzer wiederum entstünden erhebliche Kosten bei der Wiederaufforstung der zerstörten Flächen. Und was passiert, wer sich nicht daran hält? Wer trotz Verbot ein offenes Feuer im Wald entfacht und dabei erwischt wird, dem drohen laut Landeswaldgesetz ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro; in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro.

Etwas strenger sieht es da das Strafgesetzbuch: Wer sich dem Herbeiführen einer Brandgefahr nach Paragraf 306f StGB schuldig macht, dem drohen entweder ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren; wenn nachweislich fahrlässig gehandelt wurde, bis zu einem Jahr.

Im Brandfall sollten sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil, Telefon 0741/244-510 informiert werden.