Ist nur einen Zentimeter klein – kann jedoch großen Schaden für die Landwirtschaft anrichten: Der Japankäfer. Foto: Uli Deck/dpa

Im Kampf gegen den Japankäfer gelten in Freiburg spezielle Regeln. So braucht der SC Freiburg eine Ausnahmegenehmigung, um seine Trainingsplätze bewässern zu dürfen.

Die Aufregung im Sommer 2025 war groß: Nachdem im Juli am Güterbahnhof zahlreiche Japankäfer entdeckt wurden, war Freiburg als erste Großstadt von Einschränkungen betroffen. Denn die als invasiv geltenden Insekten können in der Landwirtschaft besonders starke Schäden verursachen.

 

Das Ziel der Behörden war und ist daher klar: die Ausrottung des aus Asien stammenden Käfers (Popillia japonica). Daher gelten auch in diesem Jahr ab dem 1. Juni in dem betroffenen Gebiet strenge Regeln. Der Grund für dieses Datum: Ab Juni ist der Käfer wieder aktiv und stellt eine Bedrohung für heimisch Pflanzenwelt dar.

„Bisher wurden keine weiteren Japankäfer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gefunden“, gibt es vom Landratsamt vorsichtige Entwarnung. Die dort angesiedelte untere Landwirtschaftsbehörde ist zuständig für die Bekämpfung des Japankäfers in der Region und weist auf die weiterhin bestehende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Käfers hin. Denn er gehört in der EU zu den Schädlingen, die systematisch bekämpft werden müssen. Die Gesundheit von Mensch und Tier bedroht der Schädling nicht.

Zwei verschiedene Zonen rund um die Fundstellen

Das Gebiet um die Fundstellen der Japankäfer aus dem vergangenen Sommer ist dabei weiterhin maßgeblich für die Unterteilung in zwei Zonen. Die sogenannte Befallszone umfasst Gebiete mit einem Radius von jeweils 1000 Meter um die Stellen, an denen die Japankäfer gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus.

Bei weiteren Funden würden die Zonen angepasst

Sollten in der Zukunft weitere Japankäfer in der Befalls- oder Pufferzone entdeckt werden, würden diese Zonen entsprechend ausgeweitet, heißt es vom Landratsamt. Und wenn für „drei Jahre keine Käferpopulationen mehr amtlich festgestellt werden, werden die Befalls- und Pufferzonen aufgehoben“, so die Behörde weiter.

Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September

Die beiden Zonen gehen dabei einher mit unterschiedlichen Regeln und Vorgaben für den Umgang mit Grünschnitt, Laub und sonstigen Pflanzenresten. Vom 1. Juni bis 30. September dürfen diese die Pufferzone nur verlassen, wenn sie „zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt“ wurden, schreibt das Landratsamt. In der Befallszone gelten derweil noch strengere Regeln – Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.

Das Europa-Park-Stadion liegt nicht in der Befallszone. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Zudem gilt in der Befallszone bis Ende September ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen. Dieses hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: Denn laut der amtlichen Karte liegen die Profi-Trainingsplätze des Bundesligisten SC Freiburg innerhalb der Befallszone – somit hätte für diese Plätze das Bewässerungsverbot gegolten.

Vereine dürfen Sportplätze bewässern – mit Ausnahmegenehmigung

Allerdings bekam der Verein eine Ausnahmegenehmigung, auch der TSV Alemannia Zähringen durfte seine Rasenplätze weiter bewässern. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss in diesem Jahr neu beantragt werden, hieß es am Montag auf Nachfrage aus dem Landratsamt.

Neue Ausnahmegenehmigung erforderlich

Diese werde dann auch erteilt – unter der Auflage, dass die Vereine wie schon 2025 Fadenwürmer zur Bekämpfung des Japankäfers einsetzen. Die mit bloßem Auge nicht wahrnehmbaren Fadenwürmer werden auch Nematoden genannt. Diese dringen in Japankäfer-Larven ein und töten diese ab.

Ohnehin nicht von dem Bewässerungsverbot betroffen war und ist das Freiburger Europa-Park-Stadion – es liegt nicht in der auf der Karte ausgewiesenen Befallszone.