Die Planung zum Starkregenrisikomanagement wird in Gechingen im zweiten Anlauf vergeben.
In der November-Sitzung hatte es der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt, die Planung für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu vergeben. Weil der Bürgermeister diesem Beschluss widersprochen hat, war erneut darüber zu beschließen.
Die Mehrheit der Räte war damals der Meinung, dass die Untersuchungen für das SRRM bereits im Rahmen der Planung zum Hochwasserschutz (HWS) durchgeführt und dort auch bezahlt wurden. Marina Eßlinger (GFW) hatte gefordert, Gregor Kühn, Ingenieur und Geschäftsführer des Büros Wald & Corbe, welches auch die Hochwasserschutzmaßnahmen plant, in die nächste Sitzung einzuladen, um das vorab zu klären.
Bürgermeister widerspricht offiziell
Weil er der Meinung war, dass dieser ablehnende Beschluss zum Nachteil der Gemeinde ist, hat Bürgermeister Jens Häußler – erstmalig in seiner langen Amtszeit, wie er einleitend betonte – diesem Gemeinderatsbeschluss offiziell widersprochen. Die Gemeindeordnung verlangt, dass dann in einer nächsten Sitzung über die Angelegenheit erneut zu beschließen ist. Eventuelle Schäden durch plötzliche Starkregenereignisse könnten durch das SRRM, das eine Bürgerbeteiligung mit Workshops und Informationen für jeden Grundstückbesitzer enthält, minimiert werden, ist Häußler sicher. „Wenn wir das nicht machen, könnte die Gemeinde ein Haftungsproblem bekommen, davor will ich mich und auch den Gemeinderat schützen“, begründete er seinen Widerspruch.
Ingenieure klären Sachverhalt auf
Gregor Kühn klärte die Punkte auf, die in der vorherigen Sitzung unklar waren. Nach dem Hochwasser 2009 wurde eine Flussgebietsuntersuchung gemacht und Maßnahmen etikettiert, die dafür sorgen, dass künftig ein 100-jähriges Hochwasser so abgeleitet werden kann, dass es nicht wieder zu einer Überflutung in der Ortsmitte kommt. „Zuletzt haben sie (bei den schon länger beschlossenen HWS-Maßnahmen M1 bis M6) über den HWS abgestimmt. Das SRRM ist eine Vorgehensweise, die anschaut, wie findet das Wasser den Weg ins Gewässer und wo kann es auf diesem Weg Schaden anrichten.“ Kühn betonte, dass sich beide Untersuchungen ergänzen und sich nicht gegenseitig ersetzen.
Hausbesitzer können sich selbst helfen
Kühns Mitarbeiterin Anne Jakobs erläuterte noch mal die wesentlichen Eckpunkte des SRRM, das sie in der vorangegangenen Sitzung bereits ausführlich dargestellt hatte. Auf Gefahrenkarten werden die in besonderem Maße von Überflutungen betroffenen Areale betrachtet. Aus den Ergebnissen können dann sowohl die Kommune und auch die Bevölkerung für ihre Objekte Schutzmaßnahmen ableiten. Bürgerinformationsveranstaltungen und Workshops dienen dazu, jedem Grundstückseigentümer aufzeigen, mit welchen eigenen Schutzmaßnahmen und Mitteln er sein Eigentum vor Schäden sichern kann.
Zu Wort kam in der Sitzung auch Wolfgang Proß, beim Landratsamt Calw zuständig für das geografische Informationssystem. Er empfahl dem Rat, der Planung zuzustimmen. „Durch das SRRM werden zum Beispiel die Bergwald-Unterlieger oder das Wohngebiet unterhalb der Sportplätze angeschaut, die durch Starkregen gefährdet sein können.“ 22 der 25 Kreiskommunen haben das SRRM teilweise schon abgeschlossen oder sind aktuell dabei, es aufzustellen, so Proß, „das Interesse an den Workshops für die Bürger ist erfahrungsgemäß sehr groß.“
Was sagt der Gemeinderat?
Ob diese Analyse irgendwann verpflichtend werde, wollte Miguel Pires Marques (GFW) von Proß wissen. Das sei aktuell nicht auf der Agenda der Bundesregierung, „wenn es jedoch irgendwann verpflichtend wird, fällt die Förderung weg.“ Und die liegt derzeit noch bei 70 Prozent. „Gibt es überhaupt Szenarien, die bisher noch nicht bekannt sind und müssen wir das in fünf Jahren wieder machen?“, so die Sorge von Leonard Wilhelm (BU). Es sei eine Momentaufnahme, bestätigte Kühn, „die sollten Sie fortschreiben. Sie brauchen es auf jeden Fall für die Bauordnung und es sollten auch alle Akteure, zum Beispiel der Bauhof oder die Feuerwehr, mit einbezogen werden.“
Es gebe keinen vorgeschriebenen Zeitraum für eine Wiederholung, sagte Jakobs auf die Frage von Wolfgang Hämmerlin (BU), in speziellen Bereichen, beispielsweise einem neuen Baugebiet, könne die Untersuchung auch punktuell gemacht werden.
Martin Pfuhler (GFW) bestätigte, dass ihm der Inhalt des SRRM deutlicher geworden ist, „solange es nicht gesetzlich ist, werde ich aber trotzdem nicht zustimmen.“ Sie habe beim letzten Mal dagegen gestimmt, weil sie den Bürgern auch eine Eigenverantwortung zum Schutz ihrer Häuser zusprechen wollte, sagte Bettina Schöttmer (BU). Aus genau diesem Grund werde sie jetzt zustimmen, denn viele Fragen aus der letzten Sitzung seien in Kühns und Jakobs Vortrag eingeflossen. Ähnlich argumentierte Gerhard Mörk (SPD): „Wir müssen die Leute auch in die Lage versetzen, zu wissen, was sie tun können, deshalb stimme ich wieder zu.“
Mit elf Ja-, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde Wald & Corbe mit der Erstellung des SRRM für 71 813 Euro brutto beauftragt. Seit Oktober liegt der Gemeinde die Zusage für die 70-prozentige Förderung bereits vor.