Vor dem Nagolder Amtsgericht musste sich ein 18-jähriger Altensteiger wegen Körperverletzung verantworten. Foto: Köncke

Nagolder Amtsgericht verurteilt 18-Jährigen zu gemeinnütziger Arbeit.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht einen 18-jährigen Schüler verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

Altensteig - Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 5. August dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Discounters in der Altensteiger Bahnhofstraße. Dort feierten Jungen und Mädchen unter anderem den Geburtstag einer 13-Jährigen. Der Angeklagte hatte aus diesem Anlass mehrere Flaschen Wodka besorgt, die herumgereicht wurden. Eine Schülerin musste sich danach übergeben – und wurde vom 18-Jährigen aufgefordert, "nachzutanken". Das Geschehen beobachtete ein 76-jähriger Rentner, der sich laut Aussage vor Gericht regelmäßig mit anderen an diesem Ort trifft, um ins Gespräch zu kommen und diverse Getränke zu konsumieren. Als die jungen Leute – "es dürften um die acht gewesen sein" – näher kamen, sei ihm aufgefallen, dass die meisten "beschwipst" waren. Als er gesehen habe, das ein junges Mädchen sich erbrechen musste und danach bedrängt wurde, erneut Wodka zu trinken, habe er den Angeklagten aufgefordert, das zu unterlassen. Der 18-Jährige sei auf ihn zugekommen, habe ihn als "alten Sack" beschimpft, der sich gefälligst raushalten solle und ihn vors Schienbein getreten.

"Die Sache ist eskaliert"

Daraufhin sei ein 20-Jähriger aus der Gruppe an den Angreifer herangetreten, habe ihn von hinten an der Schulter gepackt und aufgefordert, sich zusammenzureißen. Der Angeklagte habe sich blitzschnell umgedreht, den anderen in den Schwitzkasten genommen und gegen eine Mauer gedrückt.

"Die Sache ist eskaliert", sagte der 20-Jährige vor Gericht aus. Sein Kopf sei gegen eine Mauer geschlagen worden, seine Stirn habe geblutet – "da habe ich ihn angezeigt".

Inzwischen hatte der Rentner die Polizei verständigt, die kurze Zeit später am Parkplatz eintraf. Ein 45-jähriger Erwerbsloser, der sich mit dem Pensionär und anderen öfter an diesem Platz trifft, hatte den Vorfall ebenfalls beobachtet. Der Rentner sei vom Angeklagten beleidigt und attackiert worden.

Eine 14-Jährige Schülerin aus Altensteig hatte das nicht mehr mitbekommen. Sie sagte in der Verhandlung aus, man habe den Geburtstag des Mädchen zuerst unter einer Brücke in der Nähe gefeiert, bereits da habe der Schüler sie und andere wiederholt aufgefordert, sich "zu trauen" Schnaps zu trinken. Anschließend seien die meisten zum Parkplatz des Discounters gegangen, sie selbst habe den Heimweg angetreten.

In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte beim 20-Jährigen.

Franziska Schwemmle von der Jugendgerichtshilfe Calw beleuchtete die persönliche Situation des Angeklagten, der sich oft unverstanden und "unwohl in seiner Haut" fühle, bereits einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik hinter sich habe, und – wenn es ihm schlecht gehe – "im Übermaß Alkohol trinkt". Besonders schlimm sei es offenbar gewesen, als seine Mutter – "an der er sehr hängt" – einen Herzstillstand erlitten habe und längere Zeit im Krankenhaus bleiben musste. Die Schule habe er öfters abgebrochen. Zurzeit sei er dabei, sich in einer Ausbildungswerkstatt für einen späteren Beruf zu qualifizieren.

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sprach sich für eine Verwarnung und eine Arbeitsauflage aus. Staatsanwältin Sarah Göltenbott sah die vorsätzliche Körperverletzung als erwiesen an. Strafmildernd sei, dass dem 18-Jährigen sein Verhalten leid tue und er sich beim Geschädigten entschuldigt habe. Strafverschärfend wirke sich aus, dass der Angeklagte schon einmal wegen Alkohol und der Verabreichung von Schnaps an junge Mädchen vor Gericht gestanden habe. Trotzdem beließ sie es bei einem Antrag auf eine Verwarnung, 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem Anti-Aggressions-Einzeltraining.

Dem schloss sich Richter Martin Link in seinem Urteil an – mit der "dringenden Bitte" an den Angeklagten, keinen Alkohol mehr zu trinken.