Schwammig und widersprüchlich waren die Erinnerungen der Zeugen an die nächtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen in Sulz vor zwei Jahren. Das Verfahren wurde eingestellt. (Symbolfoto) Foto: Bits and Splits – stock.adobe.com

Eine siebenköpfige Gruppe verlässt im Juni 2019 das Brühlstüble in Sulz und will weiter zum Café Roma. Auf dem Weg treffen sie auf eine dreiköpfige Gruppe, es kommt zu verbalen und körperlichen Streitigkeiten. Der Fall wurde jetzt vor dem Oberndorfer Amtsgericht verhandelt.

Sulz - Der Vorfall liegt über zwei Jahre zurück, die Erinnerungen der Beteiligten daher auch recht schwammig und teilweise widersprüchlich gegenüber den bei der Polizei getätigten Aussagen.

Angeklagt sind drei Männer aus dem Raum Sulz im Alter von 27, 23 und 21 Jahren. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Alle drei Angeklagten verzichten darauf, Aussagen zum Tathergang zu machen.

Dies übernehmen dann die Zeugen. Zunächst wird das vermeintliche Opfer befragt. Der 22-Jährige, der wie die gesamte Gruppe ebenfalls aus dem Raum Sulz stammt, gibt an, mit sechs Freunden und Freundinnen in Sulz unterwegs gewesen zu sein. Nach Verlassen des Brühlstübles sollte es weiter zum Café Roma gehen. Auf dem Weg dorthin trafen sie in der Sonnenstraße auf die drei Angeklagten.

Ablauf nicht ganz klar

Es kommt zunächst zu Pöbeleien, da sind sich noch alle einig. Vom weiteren Vorfall gibt es dann mehrere Versionen. Was sicher scheint: Der 22-jährige Zeuge und der jüngste der drei Angeklagten kommen sich körperlich nahe und teilen beide einen Faustschlag aus. Beim Zeugen führt dies laut offiziellem Bericht aus dem Krankenhaus zu einer leichten Platzwunde auf der Stirn und Prellungen.

Was ebenfalls sicher scheint: Beide sind ordentlich alkoholisiert. Der Angeklagte schwankte und hatte zuvor mitten auf die Straße uriniert, der Zeuge hatte bei Testungen der Polizei 1,5 Promille.

Laut Aussage des 22-Jährigen sei er später noch von den zwei weiteren Angeklagten auf die Motorhaube eines Autos gedrückt worden und hätte dort weitere Schläge abbekommen. Der 27-jährige und 23-jährige Angeklagte hätten zuvor auch zwei Bierflaschen an einer Wand abgeschlagen und seien mit dem Flaschenhals auf ihn losgegangen.

Harte Befragungen

Bei einem weiteren Zeugen deckten sich seine Aussagen ebenfalls nicht mit dem Polizeiprotokoll. Die drei Verteidiger der Angeklagten brachten die jungen Männer ganz schön ins Schwitzen und wiesen immer wieder auf diese Unstimmigkeiten hin.

Vielleicht auch deswegen zogen sich die Beteiligten vor der Befragung des dritten Zeugen zurück. Das anschließende Ergebnis: Das Verfahren gegen den 21-Jährigen wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die beiden weiteren Angeklagten werden ebenfalls nicht belangt, sofern sie innerhalb der nächsten drei Monate 250 Euro an den Kinderschutzbund Schramberg überweisen.