Rund 350 000 Elefanten leben noch in Afrika in freier Wildbahn. Jedes Jahr werden nach Schätzungen des WWF 20 000 von ihnen wegen ihres Elfenbeins gewildert. Foto: © Donal Boyd/IFAW

Seit Januar 2022 gelten in der EU neue Leitlinien zur Beschränkung des Elfenbeinhandels. Obwohl die Ein- und Ausfuhr dadurch erheblich beschränkt wurde, wird Elfenbein online weiter angeboten.

Bis zu 20 000 Afrikanische Elefanten werden ach Angaben der Umwelt- und Tierschutzorganisation WWF (World Wide Fund For Nature) jedes Jahr illegal getötet – durchschnittlich also ein Elefant pro halber Stunde. Grund dafür: vor allem die Gier der Menschen nach ihren Stoßzähnen.

 

350 000 Elefanten leben noch in Afrika in freier Wildbahn

Allein zwischen 1979 und 1989 wurden die Bestände von damals von noch rund 1,3 Millionen Tiere auf weniger als die Hälfte dezimiert. Innerhalb von nur zehn Jahren verlor der Kontinent Schätzungen zufolge 700 000 bis 800 000 seiner Elefanten.

Das Elefanten-Elfenbein, das im Umlauf ist, stamme vor allem aus Afrika, heißt es seitens des WWF. „Über die Jahre haben sich dort teilweise hoch professionelle, komplexe Netzwerke aus Wilderern, Schmugglern und Händlern etabliert.“

Wilderei geht trotz Verboten weiter

Trotz neuer EU-Vorgaben geht der Handel mit Elfenbein in der EU weiter. Das geht aus einem Bericht hervor, den das unabhängige Forschungsunternehmen MK Wildlife Consultancy im Auftrag der Tier- und Artenschutzorganisation IFAW (International Fund for Animal Welfare) erstellt hat.

Analysiert wurde darin die Menge an Elfenbein, die auf Online-Plattformen in sieben EU-Mitgliedstaaten angeboten wird: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, die Niederlande und Spanien, wie die Organisation mitteilte.

„Erhebliche Mengen an Elfenbein werden in der EU online angeboten“

Seit 2022 ist der Handel mit unbearbeitetem und verarbeitetem Elfenbein in der EU erheblich eingeschränkt, mit sehr begrenzten Ausnahmen für Antiquitäten und Musikinstrumente. „Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass in der EU immer noch erhebliche Mengen an Elfenbein online angeboten werden“, sagt Robert Kless, IFAW Regionalvertreter Deutschland & Europa.

In nur 23 Tagen wurden 1330 Elfenbein- und mutmaßliche Elfenbeinartikel in 831 Anzeigen auf 49 Online-Marktplätzen und Auktionshaus-Websites zum Verkauf angeboten.

Thailändische Zollbeamte inspizieren in Bangkok während einer Pressekonferenz geschmuggelte und beschlagnahmte Elefantenstoßzähne aus Nigeria. Foto: AP/Sakchai Lalit/dpa
Das Verbot des Elfebein-Handels hat noch immer zu viele Schlupflöcher. Foto: IFAW/Karel Prinsloo
Ein verzierter Stoßstoßzahn aus Mammutelfenbein in einem Foto: IFAW/Sylvie Vandereyd
Vom Zoll sichergestelltes Elfenbein aus Nigeria. Foto: IFAW/Elisabeth Perotin

Verdacht des illegalen Handels

„Für keines der 32 gefundenen Exemplare aus unbearbeitetem Elfenbein war dem Angebot ein Legalitätsnachweis beigefügt“, betont Kless. Dies lege den Verdacht des illegalen Handels nahe, da die kommerzielle Einfuhr, der Binnenhandel und die Ausfuhr von rohem Elefantenelfenbein aus der EU nur für sehr strenge Ausnahmen mit Legalitätsnachweis erlaubt sind. Dieser wurde für nur zehn Prozent der Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein und mutmaßlich verarbeitetem Elfenbein erbracht.

„Der Online-Handel geht weiter und wir müssen alle Beteiligten auffordern, da genauer und besser hinzusehen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden“, sagt Kless. Besonders gehe es darum, noch bestehende Schlupflöcher zu schließen. So fehle für Anbieter die Verpflichtung, dem Online-Angebot einen betreffenden Legalitätsnachweis beizufügen.

Info: Handel mit Elfenbein

Handel
Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) seit dem 19. Januar 2022 weitgehend verboten. An diesem Tag trat ein Gesetzespaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt. Das Gesetzespaket sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Artenschutz
International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Zahlreiche Ausnahmeregelungen bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.