Trotz aller Widerstände gegen den geplanten „Windpark Lindenrain“ hat der Gechinger Gemeinderat nun dem Bauantrag der ersten Windenergieanlage zugestimmt.
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag für die erste Windenergieanlage (WEA) im „Windpark Lindenrain“ unlängst sein Einvernehmen erteilt.
Der Standort der einzigen WEA auf Gechinger Gemarkung mit der Bezeichnung WEA 7 liegt an der westlichen Gemarkungsgrenze zu Stammheim. Diese WEA ist eine von insgesamt sieben im Windpark, der wiederum im Vorranggebiet für Windenergie WC 17 gemäß dem Regionalplan Nordschwarzwald liegt.
Der „Windpark Lindenrain“ umfasst Flächen der Kommunen Wildberg, Calw und Gechingen. Mit dem Investor Alterric GmbH aus Aurich als Vorhabenträger des Windparks besteht bereits ein Gestattungsvertrag. Die WEA 7 liegt im Waldgebiet, Abstandsflächen liegen auf dem gemeindeeigenen Grundstück. Zur Gechinger Wohnbebauung nach Osten hin wird ein Abstand von 1150 Metern eingehalten.
267 Meter Gesamthöhe
Der Gemeinderat musste sich mit dem Bauantrag beschäftigen, weil im laufenden Immissionsschutzrechtlichen Verfahren zum Bau der WEA das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist, informierte Bürgermeister Jens Häußler. Die WEA wird eine Nabenhöhe von 179 Metern und an der Rotorspitze eine Gesamthöhe von 267 Metern haben. Auf 0,8 Hektar wird am Standort der Wald dauerhaft gerodet bleiben, so Häußler weiter.
Bürgerbegehren scheiterten
Der geplante Windpark hatte im vergangenen Jahr für reichlich Wirbel gesorgt. In Gechingen, Calw und Wildberg gründeten sich Bürgerinitiativen, die jeweils Bürgerbegehren anstrebten.
Die Gemeinderäte der drei Kommunen erklärten dieses Ansinnen jedoch nacheinander jeweils für unzulässig. Zwar hatten in jedem Fall genügend Menschen unterschrieben. Die Verwaltungen sowie die damit befassten Juristen erläuterten jedoch unisono, dass Bürgerbegehren zu dieser Zeit gar nicht mehr rechtmäßig gewesen seien.
Vertrag abgeschlossen
Der Grund: Es gab bereits einen abgeschlossenen, rechtsgültigen Vertrag mit der Firma Alterric. Einen solchen per Gemeinderatsbeschluss einfach aufzuheben, sei rechtswidrig. Ein Bürgerentscheid wiederum – der das Ziel eines Bürgerbegehrens ist – habe die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Dass nahe des Industrie- und Gewerbeparks Lindenrain Windkraftanlagen entstehen könnten, wurde erstmals im Frühjahr 2023 bekannt. Ende April 2025 fiel der Beschluss, einen Gestattungsvertrag mit der Firma Alterric Deutschland GmbH abzuschließen.