Die Schlehengäugemeinde Gechingen möchte auch weiterhin Gruppen in der Gemeinde Flächen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellen, wie etwa den Mitgliedern der Modellsportgruppe, hier bei einem Aktionstag für Jugendliche. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gechinger Gemeinderat wehrt sich gegen geplante Festlegungen bei FFH-Gebieten

Trotz großer Hitze herrschte frostige Stimmung im Gechinger Rathaus. Der dortige Gemeinderat hatte den Eindruck, dass er durch eine angekündigte Verordnung der Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe in der kommunalen Entwicklung eingeschränkt wird.

Gechingen. Im Gemeinderat kam auch deshalb Unwillen auf, weil offenbar ursprüngliche Zusagen der Behörden nicht eingehalten werden. "Durch die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verordnungen werden laut Umweltministerium keine zusätzlichen Verpflichtungen geregelt, so dass Gemeinden angeblich keine Einschränkungen im Rahmen der Bauleitplanung befürchten müssen", hob Bürgermeister Jens Häußler hervor. Durch die jetzigen, genaueren parzellenscharfen Begrenzungen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) werde dieses zugesagte Versprechen jedoch nicht eingehalten. Es entstehe jetzt der Eindruck, "dass die Anordnungen schlicht aufgrund von Kartierungen wie zum Beispiel Grünland-Kartierung vorgenommen würden", vermutete Häußler. Aus Sicht der Gemeinde seien bei der Festlegung der FFH-Grenzen auch jahrzehntelange Nutzungen und Zusagen zu beachten. Das Vorhaben der Behörden, die FFH-Gebiete parzellengenau zu begrenzen, tangiert Gechingen vor allem an zwei Stellen. Zum einen handelt es sich um den viel genutzten Jungscharplatz, der jetzt ins FFH-Gebiet fallen soll. Dieser werde seit Jahrzehnten vor allem von Jugendgruppen genutzt und müsse unbedingt erhalten werden. Zum anderen sei die neue beabsichtigte Begrenzung des FFH-Gebiets direkt entlang der Bergwaldsiedlung vorgesehen. "Es wird vorgeschlagen, dass entlang der Landhaussiedlung Bergwald ein angemessener Puffer gebildet wird und nicht bis unmittelbar an die Baugrundstücke herangegangen wird", lautete eine Forderung.

Gremium fordert deutliche Worte

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Formulierung einer entsprechenden Stellungnahme an die zuständigen Regierungspräsidien. Das Schreiben solle "deutlich formuliert sein" und es solle unbedingt auch das Wort "Kritik" darin vorkommen, lautete eine klare Forderung aus der Mitte des Ratsgremiums.