Die Ableitung des Oberflächenwassers über die Wiesen zwischen Baugebiet Augstäcker und der Bergwaldsteige bei Starkregen ist die Einzelmaßnahme 8 im geplanten Hochwasserschutzplan der Gemeinde Gechingen.Foto: Tröger Foto: Schwarzwälder Bote

Hochwasserschutz: Gremium lehnt Umplanung der Maßnahme 8 ab / Fragezeichen hinter Förderung

Das Projekt Hochwasserschutz beschäftigt den Gechinger Rat immer wieder und birgt auch manche Überraschung. So galt es in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Entscheidung zu treffen, ob die lokale Maßnahme 8 im gesamten Projekt – betrifft das Außengebiet Bergwaldsteige und Baugebiet Augstäcker – umgeplant und die dafür erforderliche Ingenieurleistung vergeben wird.

Gechingen. Das Landratsamt Calw (LRA) hat die Entwurfsplanung der Maßnahme 8 vorgeprüft. In seiner Rückmeldung fordert das LRA die Umplanung dieses Außengebietes. Das Wasser aus der Hanglage der Bergwaldsteige soll direkt in den Vorfluter, die Irm, abgeleitet werden und nicht wie bisher geplant über den Mischwasserkanal der Ortsentwässerung. Diese Maßnahme soll auch verhindern, dass die oberste Häuserreihe in den Augstäckern bei Starkregenereignissen sicher überfluteten Kellern ist.

Für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Klaus Böttinger als erster Bürgermeisterstellvertreter die Sitzungsleitung, da Bürgermeister Jens Häußler als Anwohner im Wohngebiet Augstäcker befangen ist.

Ingenieur Gregor Kühn von der Wald + Corbe Consulting aus Hügelsheim (Kreis Rastatt) stellte dem Gremium die Umplanung vor. Diese sieht vor, den geplanten Graben entlang des einseitig zu neigenden Feldwegs am nördlichen Ende zu fassen, um das Wasser dann über eine Rohrleitung unterhalb des talführenden Graswegs (Verlängerung des Mönchswegs) in Richtung Irm zu leiten. Weiter ist im Rahmen der Umplanung zu prüfen, ob die Ableitung direkt in die Irm zu führen hat, oder ob ab der Straße "Im Hahnenberg" die Entlastungsleitung des dortigen Regenüberlaufbeckens mitgenutzt werden kann.

Für die Umplanung sind laut Kühn Wiederholungen bisher erbrachter Leistungen sowie zusätzliche Vermessungsleistungen und hydraulische Berechnungen erforderlich. Bei geschätzten Kosten von rund 180 000 Euro plus Mehrwertsteuer für die Maßnahme fallen rund 16 300 Euro netto an Honorarkosten an. Für die gesamten Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind bis zu 70 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten möglich.

Schwer vorstellbar

Vor der Beauftragung der Ingenieurleistung galt es die Sachentscheidung über die lokale Maßnahme 8 zu treffen. Kühn warb dafür, sie so wie vorgeschlagen jetzt umzusetzen, auch mit Blick auf die hohe Förderung. Weil das LRA sie in einigen Jahren – hier verwies der Ingenieur auch auf den vom LRA geforderten allgemeinen Kanalisationsplan (AKP), der in der Gemeinde noch nicht beschlossen ist – auf jeden Fall fordern wird und nach fünf bis zehn Jahren keine Förderung durch das Land mehr möglich sein wird.

Nach der Häufigkeit von relevanten Starkregen-Ereignissen im Wohngebiet fragte Bettina Schöttmer. "Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dort schon mal Hochwasser war", war auch Jürgen Groß skeptisch. Er schlug vor, den Anwohner Häußler dazu zu fragen: Er habe von Nachbarn gehört, dass schon mal zwei Grundstücke von Wassermassen beeinträchtigt waren, so der Bürgermeister. "Warum legen Sie uns diese Änderung erst jetzt vor?", wollte Simon Klass von Kühn wissen.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen seien schon zig mal im Rat gewesen, warum sagt das LRA gerade jetzt: "Ätsch, jetzt können wir das nicht genehmigen?" Das habe das LRA schon vor einem Jahr gesagt, jetzt erst sei das Thema hier auf der Tagesordnung, so der Ingenieur. Im LRA gab es einen Bewusstseinswandel hin zu der Forderung, Außengebiete müssen abgetrennt werden, so Kühn weiter.

"Wenn es bisher nur marginale Schäden gab, hab‘ ich ein Problem, dem zuzustimmen", sagte Claus Schaible und fragte, warum man das nicht oberflächlich ableiten könne? Die "schwierige Frage", ob es die volle Förderung erst gibt, wenn alle acht Einzelmaßnahmen fertiggestellt sind, konnte ihm der Ingenieur nicht sicher beantworten, meinte aber, dass der Umfang der restlichen sieben Maßnahmen so hoch ist, dass der Fördersatz wohl bleibt.

"Wir reden grad nicht über Anliegerschutz, sondern nur über ein anderes Ableiten?", fragte Jürgen Groß nochmal nach und konstatierte: "Wenn ich die Maßnahme 8 unabhängig sehen kann, stimme ich mit Nein." Denn es könnten doch sicher auch 15 bis 20 Jahre vergehen, um die man sie hinauszögern könnte, bevor das Landratsamt sie zwingend einfordere.

Mit sechs Ja- gegen sechs Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung lehnte der Rat die Umplanung der Einzelmaßnahme 8 des Hochwasserschutzkonzepts ab.