Gechingen. Nach Monaten darf wieder das Gechinger Hallenbad – mit Einschränkungen

Gechingen. Nach Monaten darf wieder das Gechinger Hallenbad – mit Einschränkungen durch die geltenden Corona-Verordnungen – öffnen. Das teilte die Gemeindeverwaltung mit. Die Schutz- und Hygieneverordnung ist als Aushang einsehbar. Für Informationen steht das Hallenbadteam telefonisch zur Verfügung. Es gelten geänderte Öffnungszeiten (siehe www.gechingen.de). Die Buchung eines Besuchszeitfensters ist nur telefonisch möglich, bei jedem Besuch muss eine Datenerhebung erfolgen.