Gechingens Schlehengäuschule ist als Ganztagsschule durchs Raster gefallen. Laut ministerieller Antwort an den Landtagsabgeordneten Thomas Blenke wird die Entscheidung des Regierungspräsidiums nochmals überprüft. Foto: Schabert

Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Thomas Blenke kämpfen weiter für Ganztagsschule.

Gechingen - Tief enttäuscht war Gechingens Bürgermeister Jens Häußler wegen des Neins zur Einführung eines Ganztagsbetriebs an der Schlehengäuschule (wir berichteten). Der Verwaltungschef der Gäugemeinde und der Landtagsabgeordnete Thomas Blenke wollen weiter für das Projekt kämpfen.

"Vielleicht wird die Situation ja nach dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums besser", hofft der Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke, im Hinblick auf die versagte Ausweisung der Schlehengäuschule in seiner Heimatgemeinde als Ganztagsschule.

Die Antwort auf seine Kleine Anfrage macht da ein wenig Hoffnung, dass dem enttäuschten Schultes doch noch geholfen werden kann. Minister Andreas Stoch (SPD) schreibt dem Abgeordneten: "Der Ganztagsschulantrag der Gemeinde Gechingen wird in der nächsten Antragsrunde zum Schuljahr 2014/2015 erneut in die Prüfung einbezogen, wenn der Antrag weiterhin von der Gemeinde Gechingen aufrechterhalten wird".

Nicht nur Häußler, sondern auch der gesamte Gemeinderat von Gechingen waren enttäuscht, als der Antrag der Kommune mit einer vierzeiligen Nachricht abgelehnt wurde. Zuvor war man noch guter Dinge, denn Vorgespräche vor allem mit dem Schulamt in Pforzheim hatten berechtigte Hoffnungen auf eine Genehmigung geweckt.

Dann kam im April der negative Bescheid vom Karlsruher Regierungspräsidium, in dem keinerlei Begründung genannt wurde.

Erst dieser Tage hat Häußler auf seinen Anruf beim Regierungspräsidium die Kriterien, die anscheinend das Pforzheimer Schulamt anders auslegte, erläutert bekommen. Demnach kann eine einzügige Grundschule die Klassen 1 bis 4 zusammenfassen, eine zweizügige wie Gechingen muss nach den nicht nachvollziehbaren Vorgaben bislang ohne diese "Vergünstigung" auf 20 Schüler Mindestbeteiligung kommen. Diese erreichte Gechingen so nicht.

Das Ganze veranlasste Blenke, auch erster Bürgermeister-Stellvertreter der Gäugemeinde, zu seiner parlamentarischen Anfrage. Er wollte Auskunft über die Zahl vorliegender und genehmigter Anträge sowie über Kriterien allgemein und auch speziell zum Gechinger Antrag.

"Den Antragsformularen auf Einrichtung einer Ganztagsschule sowohl für die offene Angebotsform als auch für die Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sind die Genehmigungsvoraussetzungen zu entnehmen", lautet die an dieser Stelle wenig befriedigende, lapidare Auskunft.

Man gönne ja dem benachbarten Althengstett für Neuhengstett und Ottenbronn die für die dortigen einzügigen Schulen genehmigten Anträge, stellt Häußler fest. Die Schülerzahlen seien aber in Gechingen doppelt so hoch, was – Vorschriften hin oder her – die Ablehnung unlogisch macht.

Blenke will in der Sache am Ball bleiben und erklärt: "Ich hoffe, dass die zuständigen Stellen ihre nicht nachvollziehbare Haltung zum nächsten Schuljahresbeginn revidiert haben und werde die Entwicklung aufmerksam begleiten".