Der Gechinger Gemeinderat befasste sich erneut mit dem Thema Eigenwasserversorgung. Foto: Büttner Foto: Schwarzwälder Bote

Wasserversorgung: Gemeinderat spricht sich für Förderantrag aus / Planung auf lange Sicht

Gechingen. Über ein Strukturgutachten soll die künftige Entwicklung der Eigenwasserversorgung gesteuert werden. In der Sitzung am 4. Juni hat der Gemeinderat beschlossen, ein Angebot für ein solches Strukturgutachten einzuholen (wir berichteten). Bauamtsleiter Heinz Braun legte dem Gremium in der letzten Sitzung vor der Sommerpause das zwischenzeitlich eingegangene Angebot des Ingenieurbüros A. Eppler aus Dornstetten vor.

Ausführliche Auflistung

Wesentliche Inhalte sind eine Zustandsbewertung der vorhandenen Quellen, Förderanlagen, Aufbereitungs- und Speicheranlagen. Weiter eine Beschreibung der momentanen Versorgungssituation mit Wasserdargebot und -abgabe sowie der Verkaufszahlen mit einer rückwärtigen Langzeitbetrachtung. Unter die Lupe genommen werden unter anderem eine mögliche Fernwasserversorgung ebenso wie die Möglichkeit, weitere Rohwasserressourcen wie neue Förderbrunnen zu erschließen. Zum Thema Aufbereitungsanlagen und zentrale Trinkwasserenthärtung wird das Gutachten die aktuelle Situation darstellen und mögliche Verbesserungen nach neuestem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auflisten. Daraus wird ein abschließender Maßnahmenkatalog mit einem circa 20-jährigen Planungshorizont abgeleitet, der die neuesten verfahrens- und sicherheitstechnischen sowie trinkwasserverordnungskonformen Erfordernisse einer modernen Trinkwasserversorgung berücksichtigt. Alle Leistungspositionen werden in Summe angeboten für brutto rund 22 000 Euro. Bei kompletter Beauftragung bietet das Büro Eppler die Leistung ein Pauschalhonorar von netto 18 000 Euro an.

Ein solches Strukturgutachten im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung kann mit pauschal 50 Prozent gefördert werden, wenn es unter Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Wassergesetzes Baden-Württemberg erstellt wird. Allerdings darf der Gemeinderat die Ingenieurleistung zum Gutachten erst beauftragen, wenn der Zuschuss bewilligt ist.

Auch wenn der Zuschussantrag sofort zu stellen ist, will Claus Schaible eine Information im Technischen Ausschuss (TA) für die alten und neuen Gemeinderäte mit Besichtigung der Anlagen sowie anschließend ein Fachgespräch mit dem Planer. "Was bringt das jetzt in dieser Phase?", fragte Bürgermeister Jens Häußler. "Wir gehen in den TA, wenn das Gutachten ausgearbeitet ist." Jürgen Groß stimmte dem Bürgermeister zu und fragte, ob die Aspekte Klimawandel und damit einhergehend eventuell versiegende Quellen im Gutachten berücksichtigt werden.

"Wann wird der Zuschussantrag gestellt?", wollte Gerhard Mörk wissen, weil "ich euch daran messen will." Kämmerer Andreas Bastl erklärte, dass die nächste Bewilligungsrunde am 1. Oktober stattfindet, deshalb müsse der Antrag vor diesem Datum gestellt werden. "Der Zuschussantrag wird auf jeden Fall genehmigt", fügte er an.

Wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann das Büro Eppler beauftragt werden. Der weitere Zeitplan sieht die Behandlung des Gutachtens im TA für März 2020 vor. Konstantin Böttinger als neuem Gemeinderat ist es wichtig, in diesem Zug auch die Anlagen der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung zu besichtigen.

Das Ratsgremium forderte die Verwaltung einstimmig auf, einen Förderantrag zu stellen.