Die Gemeinde Gechingen kann ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen. Foto: © shangarey – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Kinderbetreuung: Gebühren werden weiterhin pauschal statt einkommensabhängig erhoben

Zum Start ins neue Kindergartenjahr ab September kann in Gechingen allen berechtigten Jungen und Mädchen ein Platz in der Kinderbetreuung angeboten und damit der gesetzliche Anspruch erfüllt werden.

Gechingen. Kämmerer Andreas Bastl legte dem Gemeinderat am Dienstagabend die Bedarfsplanung fürs kommende Kindergartenjahr 2020/21 zur Kenntnis vor. Die Kapazitätsgrenze wird Mitte 2021 laut seinen Worten erreicht sein. Durch abgehende Kinder, die in die Schule wechseln, wird sich die Situation zum Ende des Kiga-Jahres wieder entspannen.

Im Kindergarten Wolfswiesen werden laut Bedarfsplan, der sich unter anderem auf die vorliegenden Daten der Kinder bis sechs Jahre stützt, in den drei Gruppen 73 von 75 Plätzen bis Ende August 2021 belegt sein. In den drei Gruppen der Kita Villa Weingarten sind es voraussichtlich 63, bei lediglich noch zwei verfügbaren Plätzen in der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ). Aufgrund der bisher vorliegenden Anmeldungen sind in der Krippe Zauberwald derzeit beide Gruppen vollständig belegt.

Drei offene Stellen wieder besetzt

"Wir konnten drei freigewordene Stellen in der Kinderkrippe Zauberwald in kurzer Zeit und qualitativ hochwertig wiederbesetzen", berichtete Bastl, was derzeit ein echter Glücksfall sei. Der vorgeschriebene Mindestpersonalschlüssel werde in den Kitas leicht überschritten und man könne im Vertretungsfall auf pädagogische Kräfte zurückgreifen. Zusammenfassend stellte er fest, dass die sehr gute Kinderbetreuung in der Gemeinde in allen Einrichtungen weiterhin gesichert ist. Nichtsdestotrotz muss nach den vorliegenden Zahlen der Neubau der Kita Wolfswiesen mit Nachdruck vorangetrieben werden, wenn dies auch in Zukunft so bleiben soll, stellte der Kämmerer abschließend fest.

Im zweiten Themenpunkt in Sachen Kinderbetreuung legte der Rat die Entgelte für die Gechinger Kindertagesstätten im Kiga-Jahr 2020/21 fest. In Gechingen wie in den anderen Kommunen des Landkreises Calw werden die Betreuungsgebühren pauschal erhoben, heißt: für alle Familien gleich. Lediglich die Stadt Calw erhebt einkommensabhängige Gebühren. Die Verwaltung schlägt vor, es weiter beim pauschalen Modus zu belassen. "Ich habe im Verwaltungsausschuss sehr für die einkommensabhängige Regelung gekämpft und gebeten, dass ihr das prüft", sagte Gemeinderat Tilman Schwarz. "Die Prüfung hat das erwartbare Ergebnis gebracht – ihr wollt halt nicht", bezog er sich auf die Aussage von Kämmerer und Bürgermeister, dass eine Umstellung dauerhaft hohen Personaleinsatz erfordere. "Wir, die SPD-Fraktion, sind der Meinung, dass höhere Einkommen mehr beitragen sollen als Wenig- oder Geringverdiener", so Schwarz weiter. Er stellte den Antrag, die Gebühren nach Familien-Einkommen zu staffeln. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit zwei zu acht Stimmen abgelehnt.

Eine soziale Staffelung ist in der Gechinger Entgelttabelle durchaus enthalten: Je nach Kinderzahl einer Familie ermäßigen sich die Gebühren und eine Härtefallregelung erlaubt auf Antrag, die Gebühren auf die Hälfte zu reduzieren.

Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, die Gebühren für das Kindergartenjahr 2020/21, orientiert an der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände, um pauschal 1,9 Prozent zu erhöhen. Der Elternanteil an der Gechinger Kinderbetreuung beläuft sich damit laut Haushaltsplan 2020 auf 205 000 Euro bei Gesamtkosten von rund 1,5 Millionen Euro. Das entspricht einem Deckungsgrad von 13,7 Prozent.