In der schon 1428 urkundlich belegten, 1743 grundlegend renovierten Martinskirche von Gechingen wurde der 1787 in Niefern verehelichte Gechinger Johann Georg Heim wohl getauft. Später wurde das Gotteshaus erweitert und zuletzt 2006 generalsaniert. Foto: Schabert Foto: Schwarzwälder Bote

Heimatgeschichte: Voreheliche Schwangerschaft kam im 18. Jahrhundert regelmäßig vors Kirchengericht

Eine uneheliche Schwangerschaft war im 18. Jahrhundert alles andere als alltäglich. Kein Wunder also, dass man damals vors Kirchengericht gezerrt wurde. Doch in diesem Fall nahm das Ganze mit einem Gechinger ein glückliches Ende.

Gechingen. Der Heiratseintrag klingt wie eine Strafe: Aber die Ehe des in Gechingen geborenen Bauernsohns Johann Georg Heim und der Tochter Barbara des Nieferner Webers Michel Lehrs am 10. Mai 1787 war von den Brautleuten gewünscht. Sie war 21, er 25 Jahre alt. Aber so ganz einfach war das Heiraten damals vor allem dann nicht, wenn eine unverheiratete Frau wie Barbara schwanger war.

In dem Buch "Chronik der Gemeinde Niefern-Öschelbronn" von Friedrich Leicht und Günter Schmalacker aus dem Jahr 2002 ist aus dem Trauregister folgender Eintrag über die Eheschließung zitiert: "…wurden wegen begangener Unzucht und frühem Beischlaf copuliert (verheiratet) Johann Georg Heim, Webers Handwerks von Gechingen, […] als angenommener Bürger dahier, mit Barbara Lehrin, Johann Michel Lehrs, Bürgers und Webers allhier mit Barbare, geb. Bremin ehel. Tochter, welche vorher geschwängert wurde."

Das Vorwort der Chronik zum Abschnitt "›Unzucht‹, Sitte und Moral in vergangenen Jahrhunderten" erläutert in den Verhandlungsprotokollen des Kirchen-Gerichts die Herkunft solcher sogenannter "Scortations-Sachen". Benannt sind die nämlich nach dem lateinischen Begriff Unzucht treiben: "scortari".

Wer ledig und schwanger war, musste dies baldmöglichst dem Pfarramt melden. Wer es nicht tat, konnte durch "gewissenhafte Dorfgenossen" angezeigt oder vom Pfarrer – der derlei vielleicht über den Dorftratsch erfuhr – vor den "Kirchen-Convent" zitiert werden.

Neben einem Dutzend solcher "Unzucht"-Fälle zwischen 1750 und 1800 taucht im badischen Niefern auch der des württembergischen Ausländers, des Gechingers Johann Georg Heim auf. Ein erster Eintrag zur Sache erfolgte am 13. Oktober 1886. Barbara Lehrin, "welche man gleichsam mit Haaren herbeiziehen mußte, um sie ihrer Schwangerschaft wegen constituieren zu können", bestätigte, dass sie wirklich schwanger sei.

Sittenwächter fragen nach

Auf die Frage von wem, nannte sie: "Johann Georg Heim, von Gechingen gebürtig, Merklinger Oberamts, welcher bei ihrem Vater als Weberknapp (Webergeselle) in Diensten ist." Zum Wann und Wo erklärte sie: "Seit etlichen 20 Wochen, oder 14 Tage nach Ostern" und bei ihr zu Hause. Auch den Anlass und warum sie dies so lange verhehlt habe, wollten die Sittenwächter wissen. "Er habe ihr die Ehe versprochen und wolle sie heurathen", und sie habe abwarten wollen, ob er das Bürgerrecht erhalte. Wie es weitergehen solle, wenn das Bürgerrecht ausbleibe, wollte darauf das "Censur-Gericht" von ihr wissen: Dann wollten sie versuchen, das Bürgerrecht in Gechingen zu erhalten. Auch die Eltern wüssten Bescheid und seien mit der Verbindung einverstanden.

Dem folgt die Befragung des Schwängerers: "Impregnator Johann Georg Heim von Gechingen aus dem Merklinger Oberamt, seines Alters 25 Jahre bis den 1. Advent, hat keine Eltern und stehet unter der Pflegschaft, seiner Profession ein Weber, hält sich schon bei 4 Jahre lang allhie auf, jedoch wechselweise."

Seine Aussagen zu den entsprechenden Fragen decken sich mit jenen von Barbara. Die Frage, ob auch sein Pfleger Bescheid wisse, verneinte er. Noch am gleichen Tag erfolgte ein Bericht an das Oberamt, das dann allem Anschein nach seinen Segen gab. Am 30. Dezember 1786 kam das Kind Johann Georg zur Welt, das ein Jahr später verstarb. Von insgesamt zwölf Kindern des Paares erlebten sechs das Erwachsenenalter.