Die Vorbereitungen für das Gewerbe­gebiet Lindenrain bei Holzbronn befinden sich auf der Zielgeraden. Foto: Archiv

Gemeinderat stimmt Beitritt zum Interkommunalen Gewerbepark Lindenrain zu.

Gechingen - Nach Calw und Bad Teinach-Zavelstein hat auch die Gemeinde Gechingen der Gründung des Zweckverbands "Interkommunaler Gewerbepark (IKG) Lindenrain" zugestimmt.

Ebenso wie Bad Teinach-Zavelstein wird Gechingen mit zehn Prozent an dem Gewerbegebiet, das sich auf Gemarkung der Stadt Calw befindet, beteiligt sein.

Gute Erfahrungen vorzuweisen

Gute Erfahrungen mit einem IKG habe die Stadt Calw zusammen mit Bad Teinach-Zavelstein bereits mit dem Gewerbegebiet am Würzbacher Kreuz zwischen Altburg und Würzbach gemacht, so der Calwer Stadtrat Dieter Kömpf, der in Vertretung von Oberbürgermeister Ralf Eggert im Gechinger Rathaus an der Sitzung des Gemeinderats teilnahm. Gemeinsam mit Bernhard Bührle von der Stadtverwaltung war er gekommen, um die Fragen der Gechinger Räte zu beantworten. Der künftige Industriepark, der an der Abzweigung der B 296 nach Holzbronn entstehen soll, umfasst eine Fläche von rund 21 Hektar. Die Erschließungskosten werden sich auf rund 21 Millionen Euro belaufen. Derzeit geht man davon aus, dass die Gewerbeflächen zu einem Preis von 110 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Da das Gebiet auf Calwer Gemarkung liegt, werden die Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Calw zugrunde gelegt.

Nur zehnprozentige Beteiligung möglich

Bedauert wurde von Seiten des Gechinger Gemeinderats, dass nur eine zehnprozentige Beteiligung möglich gewesen sei. "Wir hätten gerne einen größeren Anteil gehabt", so Bernd Wentsch (Freie Wähler). Als fair wurde eine Regelung angesehen, die es ermöglicht, dass bei wichtigen Entscheidungen eine Vierfünftel- Mehrheit der Stimmen der Verbandsversammlung notwendig ist. Da Calw mit 15 Stimmen auf ein Mandat in der Versammlung verzichtet und Bad Teinach-Zavelstein sowie Gechingen jeweils zwei Stimmen haben, ist so gewährleistet, dass Calw beispielsweise über die Festlegung der Grundstückspreise, Ansiedlung von Firmen, Festlegung des Kostenschlüssels, eine Auflösung des Zweckverbands oder Satzungsänderungen nicht alleine entscheiden kann.

Mit der Zusage Gechingens, dem Zweckverband beizutreten und sich mit zehn Prozent an dem IKG zu beteiligen, ist der Weg frei für die Gründung. "Der Zustimmung der beteiligten Gemeinden zur Satzung folgt nun die Genehmigung durch das Regierungspräsidium. Mit der Veröffentlichung ist der Zweckverband gültig", erklärte Bührle. Ziel der Stadt Calw, die Interessenten derzeit keine Gewerbeflächen mehr anbieten kann, ist es, die Winterperiode zur bereits genehmigten Ausstockung des Geländes zu nutzen.

Parallel zum IKG Lindenrain wird die Gemeinde Gechingen auch weiterhin versuchen, auf eigener Gemarkung Gewerbeflächen anzubieten. Ebenso sollen künftig weitere Kooperationen für interkommunale Zusammenarbeit gesucht werden.