Wie viele Gäste dürfen kommen? Foto: Halfpoint / shutterstock.com

Wie kann man seinen Geburtstag während Corona feiern? Wie viele Personen dürfen kommen? Diese Fragen beantworten wir im Artikel.

Im Moment sind die Inzidenzen in ganz Deutschland niedrig. In Baden-Württemberg liegen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels alle Landkreise unter einem Wert von 35. Das heißt, auch bei privaten Zusammenkünften sind die Regelungen nicht mehr ganz so streng. Was im Moment möglich ist, um einen Geburtstag oder ein anderes privates Fest zu feiern, haben wir unten für Sie zusammengefasst.

Corona-Regeln für private Feiern

Die Vorgaben für private Treffen hängen nach wie vor von den Inzidenzen ab. Das heißt, werden gewisse Werte unterschritten, gelten mehr Freiheiten. Steigen die Infektionszahlen, können diese wieder zurückgenommen werden. Wie die Inzidenzwerte in Ihrem Landkreis im Moment aussehen und welche Regeln konkret gelten, können Sie hier nachlesen.

Geburtstag feiern bei einer Inzidenz unter 35

Für Treffen im öffentlichen und privaten Raum gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Vollständige geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht berücksichtigt. Sie können sich in beliebiger Anzahl treffen, sofern sie keine typischen Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen. Auch Kinder unter 14 Jahren, die zu den Haushalten gehören, werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus gelten bei einer Inzidenz von unter 35 auch zwei Ausnahmen:

1. Private Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen möglich, wenn diese einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen (Ausnahme: Tanzveranstaltungen). Hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.

2. Bei Kindergeburtstagen dürfen zusätzlich fünf weitere Kinder aus maximal fünf Haushalten hinzustoßen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Private Feiern bei einer Inzidenz unter 50

Sollte die Inzidenz in Ihrem Landkreis zwischen 35 und 50 liegen, so fällt eigentlich nur die Möglichkeit von Feiern in der Gastronomie weg. Die anderen Regeln bleiben dieselben: Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Die Kinder der Haushalte unter 14 Jahren zählen nicht dazu und es dürfen fünf weitere Kinder aus maximal fünf Haushalten dazukommen. Geimpfte und genesene Personen werden ebenfalls nicht mitgezählt.

Private Treffen bei einer Inzidenz unter 100

Liegt die Inzidenz in einem Landkreis zwischen 50 und 100, sind nur noch Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Ebenso wenig vollständig geimpfte und genesene Personen, sofern sie keine Symptome einer Corona-Infektion haben.

Inzidenz über 100

Bei einer Inzidenz von über 100 tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft. Das heißt, Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person möglich. Die Kinder dieser Haushalte unter 14 Jahren zählen nicht mit. Auch vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus würde dann auch wieder die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gelten.

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