Die Sanierung des Stadions hat die Stadtverwaltung bei der Einführung der Nutzungsgebühren für Sportvereine im Blick. Foto: Nädele

Eine neue Gebühr für die Nutzung der Sportstätten soll Geld in die Kasse spülen. Dabei hat die Stadt nicht nur die Vereine, sondern vor allem das Finanzamt im Blick.

Die Stadt will ihre Sportvereine künftig zur Kasse bitten, wenn diese kommunale Sportstätten – sprich Hallen, Sportplätze und Lehrschwimmbecken – benutzen. Und zwar in der Kernstadt und in den Ortsteilen. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung für die Sitzung des Kultur-, Sozial- und Verwaltungsausschusses (KSV) hervor. Bislang trainierten die Vereine umsonst.

 

Ziel der Einführung solcher „Entgelte für die Nutzung kommunaler Sportanlagen“ sei es, „einen angemessenen Beitrag zur Deckung der anteiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sportanlagen zu gewährleisten und zugleich eine gleichmäßige Behandlung aller Sportvereine und Sportvereinigungen sicherzustellen“.

Angekündigt worden war dieser Schritt bereits im November, als der Gemeinderat das große Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung beschlossen hatte. Nun also geht es an die Umsetzung.

Die Kosten

Und das ist geplant: Wer ab 1. April in Sporthallen, Turn- und Gymnastikräumen, auf Sport- und Fußballplätzen oder auf Multifunktionsspielfeldern, in Leichtathletikanlagen oder Lehrschwimmbecken trainiert, der zahlt. Und zwar je angefangener Stunde zwischen 3,60 für einteilige Sporthallen und Lehrschwimmbecken und 80 Cent für zum Beispiel Fußballplätze. Ob es sich dabei um Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt, spielt keine Rolle. Die Stundensätze gelten außerdem je Mannschaft oder Gruppe – auch wenn die Sportstätte gemeinsam genutzt wird.

Zusätzliche Kosten fallen an, wenn etwa Vereine Sportveranstaltungen mit Bewirtung organisieren. Dann wird eine Energiekostenpauschale je Nutzungstag und Sportstätte in Höhe von 100 Euro fällig.

Wichtig für Sportvereine mit einem regelmäßigen Wettkampf- oder Spielbetrieb ist zudem: Der Wettbewerbs- und Regelspielbetrieb ist mit dem Beitrag für den Übungs- und Trainingsbetrieb abgegolten.

Sonderfall Schulsport

Die neuen Kosten bei der Sportstättennutzung treffen allerdings nicht nur Vereine. Von Betriebssportgruppen, Freizeitgruppen, externen (Sport-)Vereinen und sonstigen Nutzern wird ein 100-prozentiger Aufschlag der Gebühr verlangt.

Ausgenommen von dieser neuen Entgeltordnung sind der Schulsport und Sportanlagen, die ohne festen Vereinsbetrieb genutzt werden, zu denen man also einfach hingehen und loslegen kann – wie etwa bei Bouleanlagen oder Bolzplätzen. Im Fachjargon nennt sich das eine „informelle sportliche Nutzung“.

So rechnet die Stadt

Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühren sind die Belegungspläne, abgerechnet wird halbjährlich. Die Stadt geht dabei so vor, dass sie je Belegungszyklus – also Sommer und Winter – pauschal von 19 Belegungswochen ausgeht. Geht die Nutzung über die Planung hinaus, wird nach der tatsächlichen Dauer abgerechnet.

Die Stadt rechnet durch die eingeführten Nutzungsentgelte noch in 2026 mit Einnahmen in Höhe von 26 750 Euro, ab 2027 sollen es 53 500 Euro sein.

Ein riesen Vorteil

Ein Vorteil sei zudem die mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung. Heißt: Die Stadt rechnet durch die Erhebung von Nutzungsgebühren mit Vorsteuerrückerstattungen aus Kosten für die Sanierung des Stadions (rückwirkend 164 000 Euro), die Mehrzweckhalle Göllsdorf (rückwirkend 50 000 Euro), den Bau der Campussporthalle (1,078 Millionen Euro), die Sanierung der Sporthalle Altstadt ( 82 000 Euro) und die laufenden Betriebskosten der Hallen und Sportplätze (71 000 Euro jährlich).

Da sind die eigentlichen Nutzungsgebühren im Vergleich nur ein kleiner Teil der Einnahmenkette.

Allerdings rechnet die Stadt auch mit Kosten, die durch die „Einführung der Entgeltordnung für die Nutzung von kommunalen Sportanlagen“ entstehen. Die Beschaffung des entsprechenden Sportstättenverwaltungsprogramms kostet etwa 5 500 Euro, hinzu kommen etwa 7300 Euro an laufenden Kosten.

Mehr Personal?

Die Verwaltung geht zudem von einem zusätzlichen Personalaufwand aus – wie groß dieser sein wird, sei noch nicht bezifferbar. Jedoch: Eine Anpassung des Personalbedarfs könne bei einem erhöhten dauerhaften Arbeitsaufkommen erforderlich werden.

Wie die Nutzungsgebühr bei den Vereinen und Mandatsträgern der Rottweiler Kommunalpolitik ankommt? Man darf auf die Sitzung des KSV am Mittwoch, 4. März, gespannt sein. Beginn ist um 17 Uhr im Sitzungssaal des neuen Rathauses.