Friesenheim investiert viel in die Friedhöfe der Gemeinde und bietet nahezu alle Bestattungsformen an. Jetzt sollen die Gebühren erstmals wieder nach fünf Jahren angepasst werden.
Der Ortschaftsrat von Oberschopfheim hat sich mit den Friedhofsgebühren auseinandergesetzt und sich letztlich in allen Belangen für die Anpassung ab dem 1. Januar 2026 ausgesprochen. In der Hauptsache soll einen Kostendeckungsgrad bei den Grabnutzungsgebühren von 90 Prozent und bei den übrigen Bestattungs- und Benutzungsgebühren 100 Prozent erreicht werden. Dennoch könne im Ergebnis lediglich ein Deckungsgrad von maximal 65 Prozent erzielt werden.
Denn, so erklärte es Kämmerer Joachim Wagner, nicht alle Kosten ließen sich zu 100 Prozent auf die Nutzer umlegen. So müsste beispielsweise für die Einsegnungshalle in Friesenheim bei der Nutzung eine Gebühr in Höhe von 3000 Euro berechnet werden, um eine absolute Deckung zu erzielen. Mehr als 350 Euro seien hier jedoch nicht vorgesehen, so Wagner.
„Der Friedhof ist mehr als nur ein Ort der Trauer“, erklärte Ortsvorsteher Michael Jäckle. Der Friedhof sei ein Ort der Begegnung, wo sich auch ältere Menschen gerne träfen und sich auf eine Bank zum Gespräch zusammensetzten. In Oberschopfheim spende glücklicherweise der alte Baumbestand ausreichend Schatten. Überhaupt investiere die Gemeinde Friesenheim viel in die Friedhöfe. Nahezu alle Bestattungsformen – von muslimischen Bestattungen einmal abgesehen – werden in der Gemeinde angeboten. Dass die Friedhofsgebühren nach fünf Jahren wieder angepasst werden müssten, dazu zwinge schon allein das Gesetz.
„Selten gehen Gebührenanpassungen nach unten“, so Wagner. Je höher die nicht gedeckten Kosten in einer Gemeinde, desto schwieriger sei ein Haushaltsausgleich zu erzielen.
Deutlich erkennbar sei bei den Friedhöfen der Trend zur Urnenbestattung, was zu mehr Platz auf den Friedhöfen führe. 70 Prozent der Bestattungen seien mittlerweile Urnenbestattungen, was wiederum zu mehr Freiflächen auf den Friedhöfen führe, die es ebenfalls zu pflegen gelte.
Ein Rasenwahlgrab wird statt 3000 dann 5500 Euro kosten
Zuletzt habe der Kostendeckungsgrad bei den Friedhöfen bei 32 Prozent gelegen, was viel zu gering sei. Bei einem Deckungsgrad von 80 Prozent läge die Belastung der Gemeinde bei 255 000 Euro, bei 100 Prozent müsse die Gemeinde dennoch weitere Kosten in Höhe von 165 000 Euro tragen. Die Pflege der Grünanlagen beispielsweise ließen sich nicht auf die Friedhofsgebühren umlegen. Der einzige Bereich über den die Gemeinde einen Friedhof finanzieren könne, wäre über den Bau eines Krematoriums, so Wagner. Und der Betrieb eines Krematoriums sei viel rentabler als der Betrieb eines Friedhofs, fügte er hinzu, führte das Thema aber auch nicht weiter aus.
Aufhorchen ließ der Rat die Erhöhung der Kosten eines Rasenwahlgrabs von 3000 auf 5500 Euro, was einer Erhöhung von knapp 85 Prozent entspräche, rechnete Ortsvorsteher Jäckle vor. Allerdings sei dieses Grab für die kommenden 25 Jahre vollkommen in der Pflege mit der Summe von 5500 Euro abgedeckt.
Rat hätte sich moderate Anpassung gewünscht
Eine Kommune habe keine andere Wahl als über Gebühren und Steuern eine gewisse Form der Haushaltskonsolidierung hinzubekommen, so Wagner. Die meisten Gebührenhaushalte seien in den Eigenbetrieben ausgelagert. Einzige Ausnahme sei auch bei anderen Kommunen der Friedhof. Sein Defizit wird in der Regel aus anderen Bereichen gedeckt. Ratsmitglied Nico Vollmer (CDU) hätte sich eher eine moderate Gebührenanpassung in regelmäßigeren Abständen, gemessen an der Inflation, gewünscht. Dies sei jedoch nicht zumutbar, so Rechnungsamtsleiter Wagner, da das Rechnungsamt allein für die Gebührenkalkulation, die zudem von einem anderen Unternehmen erstellt wird, zu viel Arbeitszeit und Arbeitskraft bündeln würde. „Dies ist nicht einfach so aus der linken Hosentasche zu machen“, betonte Wagner.
So geht’s weiter
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wird demnächst auch in den Ortschaftsräten von Heiligenzell, Schuttern und Oberweier auf der Tagesordnung stehen. Am 14. Juli soll sie vom Gemeinderat verabschiedet werden.