Blick auf ein Grab Foto: Patrick Daxenbichler - stock.ado

Unser Leser Walter Wadehn aus Hechingen hält wenig von der Gebührenerhöhung bei Haigerlocher Friedhöfen.

Dass Kommunen in zeitlichen Abständen die Gebühren für ihre Dienstleistungen erhöhen, ist normal. Die Schraube bei den Friedhöfen jedoch so anzusetzen, dass die Gebühren verdoppelt oder nahezu verdreifacht werden, ist schlicht unverfroren.

 

Wozu die Stadt Haigerloch auch noch ein externes Büro braucht, kann man nur mit Kopfschütteln quittieren. Warum nicht selber rechnen, wenn man schon sparen will? Was hat das Gutachten den Steuerzahler gekostet?

Die bisher belegten Gräber sind alle abgerechnet. Die jährlichen Kosten kann man nicht von einigen wenigen verlangen, denn der Großteil der Kosten wird von den Nutzern „verursacht“, die ihre Bestattungsgebühren schon entrichtet haben.

Nur Deutschland hat den Friedhofszwang

Außerdem sollten sich die Gemeinderäte fragen, welche kommunalen Leistungen „kostendeckend“ kalkuliert werden müssen. Kostendeckende Gebühren bei Kindergärten und kulturellen Einrichtungen würde für viele das Aus bedeuten.

Wenn der Friedhof zukünftig weniger belegt wird, weil die Angehörigen andere Bestattungsformen und Orte auswählen, müsste die Stadt weiter an der Gebührenschraube drehen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Angehörige die Urne der Verstorbenen zu Hause aufbewahren dürfen. In vielen europäischen Staaten ist das jetzt schon der Fall. Nur Deutschland hat den Friedhofszwang. Auch dass von den Hinterbliebenen der Verstorbenen die Parkplätze mitfinanziert werden müssen, ist nicht nachvollziehbar. Dass viele Kommunen heute klamm sind, ist bekannt.

Kulturelles Anrecht

Bei knappen Finanzmitteln kann man aber nicht den Hinterbliebenen die vollen kalkulatorischen Kosten aufs Auge drücken. Sie haben ein kulturelles Anrecht, die Bestattungsform und einen Ort der Trauer in der Nähe zu haben – unabhängig vom Geldbeutel.

Den politisch Verantwortlichen müsste auch klar sein, dass nach Jahren des Aufenthalts im Pflegeheim nur noch wenig bis nichts zu vererben gibt.

Wenn die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden kann, trägt das Sozialamt die Kosten. Das heißt, dass dann die Kommune, neben Bund und Land, die Bestattungskosten tragen müssen.

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