Für eine Erhöhung der Hundesteuer in Villingendorf war es zwar nicht fünf vor zwölf, aber möglicherweise zwei vor fünf. 1809 wurde diese erstmals im Königreich Württemberg erlassen. Herrschaftliche Hunde waren damals jedoch davon ausgenommen Foto: Pfannes

Das jährliche Überprüfen der Steuern und Gebühren ist kein Vergnügen, aber eine Notwendigkeit von Verwaltung und Gemeinderat. Da bleibt es nicht aus, dass es Veränderungen gibt. In der Regeln Erhöhungen. Dieses Mal jedoch nicht nur.

Nachdem sich die Entscheidungsträger die Kindergarten-Kinderkrippe-Elternbeiträge bereits im Juli zur Brust genommen haben, liegen nun vor allem Abwassergebühren, Wasserzins sowie Grundsteuer A plus B auf dem Tisch.

 

Nicht vergessen wird die Hundesteuer – ein Anliegen aus dem Jahre 2023 eines engagierten Mitglieds des alten Gemeinderatsgremiums, dem die Verwaltung Rechnung getragen hat in der Vorlage.

Die Abwassergebühren

Sie steigen von 2,95 Euro pro Kubikmeter auf 3,00 Euro. Dies vor allem mit Blick auf die Kosten des derzeit laufenden Anschlusses an die Kläranlage in Rottweil, die gewaltig sind, aber dank üppiger Zuschüsse von oben nicht noch gewaltiger ausfallen. Hier hat sich das rechtzeitige Kümmern um dieses Geld ausgezahlt.

Der Wasserzins

Um gewappnet für die Zukunft zu sein, soll der geforderte Kostendeckungsgrad von 100 Prozent ausgereizt werden. Laut Berechnung der Kämmerei sind es aktuell 97,08 Prozent. Dies bedeutet eine Erhöhung von 2,30 Euro pro Kubikmeter auf 2,35 Euro. Eine Anregung eines Gemeinderats, der eine mögliche Abwasser-Diskussion in genau einem Jahr nicht mit einer Wasserzinserhöhung belasten möchte.

Die Grundsteuer

Für etliche Grundstücksbesitzer wird sich etwas ändern. Dies mit Blick auf das neue Bodenwertmodell, das ab Januar 2025 in Baden-Württemberg gilt. Die sogenannte Aufkommensneutralität beziehe sich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde und nicht auf den einzelnen Steuerpflichtigen, verdeutlicht die Verwaltung.

Villingendorf nimmt im laufenden Jahr bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) voraussichtlich 384 000 Euro ein und bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) 12 000 Euro. Um besagte Aufkommensneutralität zu erreichen, wird die Grundsteuer B von 350 auf 315 von Hundert gesenkt.

Art der Berechnung

Der Anteil eines jeden Steuerpflichtigen berechnet sich nach Grundsteuermeßbetrag mal Hebesatz, dann geteilt durch 100. Die Grundsteuermeßbeträge hat das Finanzamt ermittelt und den Eigentümern mitgeteilt. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer erklärt haben.

Steil nach oben geht die Grundsteuer A. Aktuell von 340 auf 420. Weil hier jedoch erst etwa zwei Drittel aller Daten vorliegen, wird nicht ausgeschlossen, dass am Ende – also ab dem Jahr 2026 – ein Hebesatz von 507 möglich sein kann.

Die Hundesteuer

In Villingendorfer Gemeinderat kam es selten vor, dass im Herbst nicht über die Hundesteuer gesprochen wurde. Machen wir es kurz, die Steuersätze werden erhöht: von 102 auf 120 Euro für den ersten Hund, für jeden weiteren von 204 auf 240 Euro, die Zwingersteuer von 204 auf 240. Die Sätze für Kampfhunde bleiben bei 800 beziehungsweise 1600 Euro. Somit löst die neue Satzung die alten Sätze, die seit Januar 2020 gelten, ab 2025 ab.

Die Abstimmung erfolgt nicht einmütig. Es gibt sieben Ja- und vier Nein-Stimmen. Im Lauf der Diskussion erfährt die Ratsrunde, dass 111 Ersthunde und elf Zweit- respektive Dritthunde registriert seien.

Die Hundesteuer-Einnahmen werden für das Jahr 2024 mit etwa 13 000 Euro angegeben, 2025 könnten es 15 500 Euro sein.

Mit Näherem zu Kosten der Hundetoiletten – eine Frage von Tobias Schuhmacher – kann die Verwaltung aktuell nicht dienen. Dafür jedoch mit dem Hinweis, dass die Gemeinde eine Dienstleistung (Hundetoiletten) nicht mit einer Steuer (Hundesteuer) gegenrechnen dürfe.