Hundesteuer, Grundsteuer und die Betreuung von Schulkindern nach dem Unterricht – all das wird in Albstadt ab 2024 teurer. Die Diskussion darüber im Gemeinderat war freilich durchaus kontrovers.
Dass Z.U.G.-Solistin Elke Rapthel gegen die Erhöhungen stimmen würde, hatte Oberbürgermeister Roland Tralmer schon vermutet. Doch auch ohne ihre Stimme sind die Gebühren- und Entgelterhöhungen im Gemeinderat durchgegangen – wenn auch teilweise knapp.
Grundsteuer: Seit 1995 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke – in Albstadt konstant bei 330 Prozentpunkten, seit 2010 der für die Grundsteuer B – private und gewerbliche Grundstücke – bei 350 Prozent stabil, womit Albstadt laut Finanzbürgermeister Steve Mall im unteren Drittel der großen Kreisstädte liegt. Mit einer Erhöhung um je 50 Prozentpunkte schließe die Stadt zum Mittelfeld auf – und dem Stadtsäckel bringe es eine Million Euro mehr, rund acht Millionen Euro insgesamt, allein bei der Grundsteuer B. Für ein Einfamilienhaus mit Garten müsse der Eigentümer ab 1. Januar jährlich 33 Euro mehr bezahlen, so Mall, während bei sehr großen Gewerbeflächen durchaus ein höherer vierstelliger Mehrbetrag zusammenkommen könne.
Aus der Grundsteuer A bekommt die Stadt nach der Erhöhung rund 8800 Euro jährlich mehr – die Mehrkosten lägen bei fünf Euro durchschnittlich für Grundbesitzer.
Peter Landenberger (Freie Wähler) und Ulrich Deufel (FDP) argumentierten gegen den Anstieg: Viele Haushalte und Betriebe hätten die Belastungsgrenze erreicht.
Für Jürgen Kiefer, Fraktionschef von Bündnis ’90/Die Grünen, ist die Gewerbesteuer die sozialste Steuer, denn sie hänge am Geschäftsgewinn. „Da müssen wir nochmal ran“ – was Roland Tralmer 2024 für „nicht opportun“ hält.
Für CDU-Fraktionschef Matthias Strähler ist die Grundsteuer eine „soziale Steuer, weil sie von der Größe des Grundstücks abhängt“, selbst angesichts der Tatsache, dass Vermieter die Grundsteuerkosten an ihre Mieter weitergeben dürfen. Steuern zu erhöhen sei zwar unangenehm, so Strähler, „aber wer Haushaltszahlen lesen kann, hat kapiert, dass es gar nicht anders geht“. Sein Fraktionskollege Jürgen Kurz war derselben Meinung: Alternativ an Ausgaben für Schulen, Kindergärten und andere wichtige Einrichtungen zu sparen, sei auch nicht sozialer. Bei sechs Gegenstimmen ging die Erhöhung durch.
Entgelt für Schulkindbetreuung: Bei sechs Gegenstimmen und sechs Enthaltungen hat das Gremium die Erhöhung der Entgelte für die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht beschlossen. Die Beträge werden ab 2024 gerundet erhoben und staffeln sich je nach Betreuungszeit und Zahl der Kinder in einer Familie. Beispiel: Eine Familie mit einem Kind zahlte bisher für 30 Stunden pro Woche 151 Euro monatlich. Künftig sind es 33 Euro mehr.
Da diese Gebühren an die Kindergartengebühren gekoppelt seien, werde die SPD der Erhöhung nicht zustimmen, erklärte Lara Herter, die seit Jahren fordert, den Eltern die Kindergartengebühren komplett zu erlassen. „Durch die hohe Inflation stehen Familien besonders unter Druck“, betonte sie. Jürgen Kiefer stimmte zu: Dass sich das Betreuungsentgelt von der Steuer absetzen lasse, falle gerade bei Eltern mit niedrigem Einkommen, die wenig Steuern zahlten, kaum ins Gewicht.
Hundesteuer: Für Besitzer von Kampfhunden schlägt sie deutlich auf: 900 statt bisher 510 Euro pro Jahr werden künftig fällig. Wer einen Hund hat, zahlt ab Januar 98 statt 85 Euro pro Jahr, wer weitere Hunde hat 196 statt bisher 170 für jedes Tier. Auch bei dieser Steuer liege Albstadt unter den großen Kreisstädten „deutlich im unteren Bereich“, so Steve Mall. Den Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses, Kampfhundbesitzer deutlich stärker zur Kasse zu bitten, kommentierte Peter Landenberg mit dem Wort „Abzocke“. Thilo Frizenschaf (WSA) hielt dagegen: „Wenn jemand einen Kampfhund halten will, sollte ihm das die 900 Euro wert sein.“ Ziel des Ausschusses war es laut Mall, dafür zu sorgen, „dass die Zahl der Kampfhunde in unserer Stadt nicht zu stark steigt“. 2808 Hunde seien aktuell in Albstadt gemeldet. Die künftigen Mehreinnahmen bezifferte Mall auf 40 000 Euro, die Gesamteinnahmen ab 2024 auf rund 300 000 Euro. Zuletzt war die Hundesteuer 2011 angehoben worden. Der Beschluss fiel bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung.