Der Gemeinderat erhöht die Friedhofsgebühren. Die Stadt will damit kostendeckender arbeiten. In manchen Fällen wird es doppelt so teuer.
Im Calwer Stadtgebiet gib es neun Friedhöfe: Kernstadt, Alzenberg, Altburg, Ernstmühl, Heumaden, Hirsau, Holzbronn, Speßhart/Weltenschwann und Stammheim. Und irgendwann einmal wird dort jeder Stadtbewohner seine letzte Ruhe finden. Umsonst bekommen die Bürger ihren Platz auf dem Friedhof aber nicht. Im Sterbefall müssen die Hinterbliebenen allerlei Gebühren bezahlen. Und die werden jetzt steigen. Die Stadt hatte sie letztmals 2013 erhöht.
Denn der Stadt entstehen durch die Bestattungen einiges an Kosten. Die Gräber müssen hergestellt, der Friedhof gepflegt werden. Mit den bisherigen Gebühren erreicht die Stadt einen Kostendeckungsgrad von etwa 40 Prozent. Das heißt die restlichen 60 Prozent bezahlt die Allgemeinheit über die Steuergelder und Abgaben, die an die Stadt fließen. Geld, das an anderer Stelle fehlt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg empfiehlt aber einen Kostendeckungsgrad zwischen 65 und 70 Prozent. Deshalb hat sich die Calwer Verwaltung die Gebühren von einem Fachbüro neu kalkulieren lassen.
Die Stadt versucht aber nicht, ihre klammen Kassen über höhere Friedhofsgebühren zu füllen, um damit andere Projekte zu finanzieren. In die Kalkulation fließen nur Kosten ein, die durch die Friedhöfe entstehen. Und die Gebühren sollen künftig im Schnitt 70 Prozent dieser Kosten decken. In der Realität verdient die Stadt am Friedhof also nichts, sondern zahlt sogar noch drauf.
Neue Gebühren
Für ein Erdreihengrab mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren wurden bisher 1180 Euro fällig. Künftig sind es 1900 Euro. In Heumaden ist es etwas teurer. Dort beträgt die Nutzungsdauer wegen der Bodenbeschaffenheit 30 Jahre. Das Erdreihengrab kostet dort künftig 2280 Euro (bisher 1416 Euro). Hinzu kommen in beiden Fällen 1140 Euro für die Grabherstellung. Bisher kostete das 510 Euro. Ein Reihengrab ist nicht verlängerbar und bietet nur Platz für eine Person.
Bei Erdwahlgräbern ist das anders. Hier kann die Nutzungsdauer verlängert werden, und zum Beispiel Eheleute gemeinsam bestattet werden. Diese Gräber kosten künftig 2810 Euro (bisher 1760 Euro), in Heumaden 3370 Euro (bisher 2112 Euro). Auch hier kommen die Herstellungsgebühren hinzu. Ein Standard-Urnengrab schlägt künftig mit 1200 Euro zu Buche (bisher 445 Euro).
Es gibt noch viele weitere Grabformen, wie Rasengräber, Gemeinschaftsgräber für Urnen, oder Urnengräber unter Bäumen. Auch hier sind die Gebühren im Schnitt um 70 Prozent gestiegen. Kindergräber bleiben deutlich günstiger als die Gräber für Erwachsene. Ein Grabplatz für für Fehl- und Totgeburten kostet künftig 250 Euro (bisher 171,50 Euro). Hinzu kommen allerlei weitere Gebühren, zum Beispiel 350 Euro für die Nutzung der Aussegnungshalle (bisher 265 Euro).
Neue Satzung
Im Zuge der Gebührenerhöhung hat der Gemeinderat auch die Friedhofssatzung überarbeitet. Die neue Fassung trägt der Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung. Viele neue Grabformen sind auf den Calwer Friedhöfen hinzu gekommen. Diese finden sich jetzt auch in der Satzung wieder. Aber: „Für schon vergebene Grabnutzungsrechte gelten die für Nutzungsrechte relevanten Regelungen der bisherigen Friedhofssatzung fort“, erklärt die Verwaltung in der Vorlage.
Die neue Satzung bietet bei der Grabmalgestaltung mehr Freiheiten. „Jedoch ist weiterhin gewährleistet, dass unwürdige und störende Grabmale verboten werden können“, steht in der Vorlage. Nur bei stehenden Grabmalen schreibt die Stadt Mindestdicken vor. So soll die Standfestigkeit der Grabmale gewährleistet sein.
Das sagt der Gemeinderat
Christoph Heinrich Perrot (FW) lobte die Arbeitsgruppe, die die neue Satzung ausgearbeitet hatte. Ein besonderer Dank gelte dabei Philipp Schäuble (GfC). Schäuble ist hauptberuflich als Bestatter tätig. Peter Drenckhahn (AfD) störte sich an den hohen Gebühren. „Das ist dem Bürger nicht vermittelbar“, sagte er. Er stellte den Antrag, die Gebühren einmalig um 20 Prozent zu erhöhen und dann jährlich die Inflation auszugleichen.
Die Erhöhungen blieben moderat, entgegnete Schäuble. Zudem fordere die AfD immer einen ausgeglichenen Haushalt. Dafür müsse die Stadt dringend die Gebühren anpassen. „Ich kann den AfD-Antrag nicht nachvollziehen“, sagte Schäuble. Bernhard Plappert (CDU) meinte, die AfD spiele sich als Anwalt der Bürger auf. Dabei seien die Gebühren seit mehr als zehn Jahren nicht gestiegen. Und ein Inflationsausgleich reiche nicht. aus Denn die Kosten, zum Beispiel für den Grabaushub, seien massiv gestiegen. Oberbürgermeister Florian Kling erklärte Drenckhahn, dass sein Antrag vermutlich rechtlich nicht zulässig sei. Drenckhahn müsse dafür, wie die Stadt auch, eine vollständige Kalkulation vorlegen.
Gegen die beiden Stimmen der AfD lehnte der Gemeinderat Drenckhahns Antrag ab. Und gegen die beiden Stimmen der AfD beschloss das Gremium die neue Satzung und die Gebührenerhöhung.
Muslimisches Grabfeld in Heumaden
In Calw leben viele Muslime.
Die Bestattung im Islam folgt speziellen religiösen Regeln. So dürfen Muslime nur in „unbefleckter Erde“ begraben werden. Das bedeutet, dass sie nicht in einem schon vorher genutzten Grab bestattet werden können. Auch müssen die Gräber Richtung Mekka ausgerichtet sein. Die Stadt bietet deshalb extra ein muslimisches Grabfeld in Heumaden an. Auf anderen Friedhöfen wäre dies aus Platzmangel nicht möglich. Dort gibt es nicht ausreichend „unbefleckte Erde“. Für muslimische Gräber fallen deshalb auch weitaus höhere Nutzungsgebühren an. 6750 Euro kostet das künftig. Dafür beträgt die Nutzungsdauer 60 Jahre.
Tuchbestattung üblich
Zudem ist im Islam die Tuchbestattung üblich. Diese ermöglicht die neue Satzung nun, „sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind“. Bis zum Grab muss der Verstorbene aber in einem geschlossenen Sarg transportiert werden. Auf Kosten der Hinterbliebenen kann das Grab auch mit Holz verschalt werden. Das erlaube das ritusgemäße Verschließen der Grabstätte von Hand, steht in der Satzung. Das Holz verbleibt im Grab. Eine Tuchbestattung ist nur aus Gründen der Religionszugehörigkeit erlaubt. Für alle anderen Fälle gilt weiterhin die Sargpflicht.