Wenn es brennt, ist die Feuerwehr zur Stelle – wie hier im Sommer 2022. Die Kosten trägt die Kommune. (Archivfoto) Foto: Markus Reutter

Wenn die Feuerwehr ausrückt, ist das kostenlos – zumindest wenn ein realer Notfall vorliegt. Nur in Ausnahmefällen können Privatpersonen zur Kasse gebeten werden. St. Georgen und Königsfeld haben dafür im vergangenen Jahr die Gebühren erhöht.

Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Will heißen: Jede Stadt und Gemeinde muss – entsprechend ihrer Größe – eine Wehr vorhalten und ausstatten. Die Einsatzkräfte reagieren im Ernstfall, um Schaden von Mensch und Tier abzuwenden, wenn es etwa brennt oder eine Person in einer hilflosen Lage ist.

 

Ein solcher Einsatz kostet die Betroffenen nichts. So muss sich keiner scheuen, den Notruf zu wählen. Die Kosten dafür trägt die Kommune – und damit die Allgemeinheit.

Doch: keine Regel ohne Ausnahme. Und so sind nicht alle Feuerwehreinsätze kostenlos. Wer durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Feuerwehr auf den Plan ruft, dem können die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

In welchen Fällen werden Privatleute zur Kasse gebeten? Die Kosten für einen Einsatz muss etwa der Halter eines Fahrzeugs tragen, der eine Ölspur verursacht hat, wenn diese von der Feuerwehr beseitigt wird. Auch wenn ein Gewässer verunreinigt wurde, weil jemand unsachgemäß mit Gefahrstoffen hantierte, kann es für diesen Verursacher teuer werden. Wer die Feuerwehr alarmiert, obwohl es dafür keinen Grund gab, muss ebenfalls die Kosten tragen – vorausgesetzt, er hatte nicht guten Grund, ein Schadensereignis anzunehmen. Auch wer grob fahrlässig einen Feueralarm auslöst – etwa, weil er Essen auf dem Herd vergisst – muss damit rechnen, dass die Rechnung für den Einsatz in seinem Briefkasten landet.

Kosten für das Entfernen einer Ölspur – wie hier zwischen Königsfeld und Hardt – trägt der Verursacher. (Archivfoto) Foto: Feuerwehr Hardt

Die Kommune kann auch davon absehen, die Feuerwehrkosten in Rechnung zu stellen, schilderte Königsfelds Bürgermeister Fritz Link kürzlich in einer Sitzung des Gemeinderats, in der das Thema zur Sprache kam. Das sei möglich, wenn der Kostenersatz eine unbillige Härte darstellte oder es im öffentlichen Interesse läge, darauf zu verzichten.

Was kostet ein Feuerwehreinsatz? Das ist abhängig davon, wie lange der Einsatz dauert und wie viele Einsatzkräfte mit welchen Fahrzeugen ausrücken. Grundsätzlich kann jede Kommune die Gebühren selbst festlegen. Sowohl die Stadt St. Georgen als auch die Gemeinde Königsfeld haben ihre dahingehenden Satzungen 2024 angepasst.

Die Gebühren in Königsfeld

Die Kosten für fahrlässig verursachte Alarmierungen der Feuerwehr legte der Königsfelder Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung neu fest.

Laut Hauptamtsleiter Felix Kuentz galt bisher eine Satzung aus dem Jahr 2006. Sie wird nun durch eine neue Satzung abgelöst, welche diese Gebühren vorsieht: Pro Person und Stunde werden für Feuerwehrangehörige 18 Euro berechnet, bei Wachdiensten elf Euro. Ein Mannschaftstransportwagen wird mit 34 Euro berücksichtigt, ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug mit 236 Euro, ein mittleres Löschfahrzeug mit 128 Euro, eine Drehleiter mit 290 Euro, ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit 99 Euro und ein Löschgruppenfahrzeug mit 172 Euro. Das entspreche dem üblichen Niveau der Kommunen im Kreis, sagte Bürgermeister Link.

Die Gebühren in St. Georgen

Etwas teurer wird es in St. Georgen: Für jede Einsatzkraft der Feuerwehr wird ein Stundensatz von 25 Euro veranschlagt, im Wachdienst 15 Euro. Für Fahrzeuge gelten – wie in Königsfeld – Pauschalen. Diese liegen bei 98 Euro für einen Einsatzleitwagen, 34 Euro für einen Mannschaftstransportwagen, 39 Euro für einen Kommandowagen, 236 Euro für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug, 198 Euro für ein Löschgruppenfahrzeug, 169 Euro für ein Tanklöschfahrzeug, 128 Euro für ein mittleres Löschfahrzeug, 290 Euro für eine Drehleiter, 84 Euro sowohl für einen Schlauchwagen als auch für einen Gerätewagen Transport mit weniger als neun Tonnen und 143 Euro für einen Gerätewagen Transport mit mehr als neun Tonnen.

Wer Essen auf dem Herd vergisst und so die Feuerwehr auf den Plan ruft, muss den Einsatz bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay/scratsmacker

Diese neuen Kostensätze beschloss der Gemeinderat bereits in seiner Juli-Sitzung. Vorher galt eine Satzung aus dem Jahr 2018.

Wieso passen die Kommunen die Gebühren an? In St. Georgen wurden die Änderungen durch eine im März in Kraft getretene Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr angestoßen. Unter anderem mussten die Stundensätze für Personal wegen Tariferhöhungen angepasst werden – und auch bei den Fahrzeugen stiegen die Kosten teils stark.

In Königsfeld wird es mit der neuen Satzung ebenfalls teurer. Wie Bürgermeister Link schilderte, war die Gemeinde bisher eher zurückhaltend, was den Kostenersatz für Einsätze anging. Die Zahl der Fehlalarme nahm ihm zufolge aber inflationär zu. Das sah auch Uwe Götz so.

Franziska Hornscheidt berichtete in diesem Zusammenhang, dass zum Beispiel im Herrnhuter Haus von sieben Alarmen nur bei zweien etwas gewesen sein könnte, der Rest durch Brandmeldeanlagen verursacht worden war. Deren Wartung müsse mit der nötigen Sorgfalt erfolgen, sagte Link.