Private Bauherren sollen künftig die Verwaltungskosten für Bebauungsplanverfahren tragen. Die Stadt will dafür eine Pauschale berechnen.
Nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen wurde im Gemeinderat ein weiterer Beschluss über die Kostensätze für Bebauungsplanverfahren gefasst.
Neben den üblichen Bebauungsplänen für die städtische Entwicklung müssen regelmäßig auch Bebauungsplanverfahren für einzelne Projekte von privaten Bauherrn oder Unternehmen durch die Verwaltung durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um solche Verfahren, die wegen eines konkreten Einzelbauvorhabens notwendig und von einem Bauherrn aus baurechtliche Gründen beantragt werden.
Bisher ersetzten die jeweiligen Bauherrn der Verwaltung lediglich externe Kosten beispielsweise für die Planunterlagen oder Fachgutachten. Verwaltungsinterne Kosten wurden bislang nicht erhoben. In solchen Fällen soll nun für die Arbeit der Stadtverwaltung ebenfalls ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt werden. Je nach Art des Verfahrens liegt der Betrag hier bei 500 bis 2000 Euro je Verfahren.
Nur Pauschalen möglich
Roland Thurner (UL) bezweifelte allerdings, dass diese Sätze tatsächlich die entstehenden Kosten der Verwaltung abdecken, sie seien viel zu niedrig angesetzt. Vom Bauamt kam allerdings die Auskunft, dass man hier nur Pauschalen nennen könne, da der tatsächliche Arbeitsaufwand nicht im Einzelnen erfasst werden kann.
In anderen Fällen, bei denen die Bebauungsplanunterlagen ganze oder teilweise vom Stadtbauamt erarbeitet werden, wurden bisher ebenfalls kein Kostenersatz erhoben. Auf Vorschlag der Verwaltung soll in diesen Fällen in Anlehnung an die Honorarberechnung für Architekten im Vorfeld eine Kostenermittlung durchgeführt werden. Diese Kosten, auch mit Stundennachweis, sollen direkt mit dem jeweiligen Bauherrn abgerechnet werden.
Falls aber ein solches Vorhaben ein überwiegend städtisches oder öffentliches Interesse an einem Bebauungsplanverfahren aufweist, soll diese Kostenregelung keine Anwendung finden. Die Vorschläge der Stadtverwaltung wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.