Der Haushaltsplan sieht es so vor: Die Gebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in Pfalzgrafenweiler werden erhöht. Für die Bewohner ändert sich aber wenig.
112,26 Euro pro Monat – das kostet eine Bleibe in der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Hauptstraße 5 in Pfalzgrafenweiler bisher. Zum 1. März soll sich das aber ändern. Künftig verlangt die Gemeinde 168,38 Euro pro Platz und Monat. Diese Änderung hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einstimmig auf den Weg gebracht.
Die Verwaltung begründet diese Erhöhung mit den gestiegenen Betriebskosten für Strom, Heizung und Wasser sowie den Abnutzungskosten. Sie rechnet damit, das Gebäude für weitere fünf Jahre als Unterkunft nutzen zu können.
Auf neun Zimmer – sieben davon als Doppelzimmer – kommt eine gesamte Wohnfläche von 92 Quadratmetern. Auf die 16 Bewohner gesehen – die Unterkunft ist voll belegt – stehen ihnen knapp sechs Quadratmeter reine Wohn- und Schlaffläche zur Verfügung.
Ortsübliche Miete bei knapp 35 Euro pro Quadratmeter
Das ergibt eine Miete von 29,28 Euro pro Quadratmeter im Monat. Zum Vergleich: Die ortsübliche Miete für die Wohn- und Schlafflächen liegt in Pfalzgrafenweiler bei 35,73 Euro pro Quadratmeter und Monat – inklusiver aller Nebenkosten. Diese stellt auch die Gebührenobergrenze für die Unterkunft dar, so die Verwaltung.
Andere Gemeinden bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen. Alpirsbach verlangt etwa 140 Euro pro Person, in Baiersbronn sind es 147 Euro pro Wohnplatz. In Empfingen liegen die Kosten höher – bei 240 Euro pro Wohnplatz im Monat.
Kosten übernimmt der Landkreis
Die Wohnfläche schien Karl-Friedrich Theurer (OGL) doch etwas zu klein. „Auf sechs Quadratmeter passt ja gerade so ein Bett herein.“ Hauptamtsleiter Marco Kaupp bestätigte das. Die Zimmer seien sehr schlicht belegt.
Theurer fragte weiter. „Wer zahlt eigentlich das Ganze?“ Hier meldete sich Bürgermeister Dieter Bischoff zu Wort. „Erhoben werden die Gebühren beim Bürger, bezahlen tut es der Landkreis“, erklärte er. Auf die Bewohner hat die Gebührenerhöhung demnach keine negativen Auswirkungen.
Nur der Platz könnte eng werden. Mit dem Beschluss setzt die Gemeinde auch fest, die Unterkunft in der Edelhalde 8 in Edelweiler zu streichen. Seit dem Umbau des Gebäudes befinde sich dort keine Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft mehr, so die Verwaltung.