Die höchste Belastung bei der Überlassung des alten Schafstalls in Stetten (Foto) in Erbbaupacht hätte nach den jetzigen Berechnungen der Nabu zu tragen. Foto: Wilfried Selinka ​

Haigerloch-Stetten ist gegen die Erhebung eines kalkulatorischen Zinses bei der Gebäude-Übergabe an Vereine in Erbbaupacht.

Im Zuge der Diskussion über die Veräußerung von städtischen Gebäuden wurde im Stettener Rat auch die Überlassung an Vereine über Erbbaupacht vorgeschlagen. Aus diesem Grund hat nun die Stadt über Ortsvorsteher Julian Higi dem Gremium entsprechende Berechnungen vorlegen lassen. In der Salztalgemeinde handelt es sich bekanntlich um drei zu veräußernde Gebäude, in die örtliche Vereine und Organisationen involviert sind. Da ist zum einen das ehemalige Grundschulgebäude, das erst in jüngster Zeit eine Nutzungsänderung als „Haus der Vereine“ erhalten hat. Dort sind Lagerräume der Kleiderkammer der Gesamtfeuerwehr Haigerloch, der Schaiblin Hexen, des Motorsportclubs und des Fischereivereins untergebracht.​

 

Dazu kommt der frühere Kohleschuppen am Ortseingang, der von Stettens Bauhofmitarbeiter genutzt wird und in Teilen an die Schaiblin Hexen verpachtet ist. Und zum Dritten: der Schafstall. Hier handelt es sich zudem um ein Kulturdenkmal aus dem Jahr 1844, das dem Nabu als Vereinshaus dient.​

Extremer Fall: Schafstall​

Für alle drei Objekte liegen nun Zahlen vor, was die beteiligten Vereine an die Stadt bei Erbbaupacht auf 25 Jahre jährlich zu berappen hätten. Am günstigsten liegt der Fall noch beim alten Schulgebäude, da dort die Grundstücksfläche mit 765 Quadratmetern bei einem Bodenrichtwert von 110 Euro einen Grundstückswert von 84.150 Euro ergibt. Auf diesen den kalkulatorischen Zinssatz von 2,8 Prozent angewendet, ergibt das einen jährlichen Erbbaupachtzins von 2356 Euro oder – auf 25 Jahre gerechnet – 58.905 Euro. Bei einem geschätzten Verkehrswert des Gebäudes von 80.000 Euro und einer Vereinsförderung der Stadt mit 15 Prozent oder 12.000 Euro ergäbe sich ein einmaliger Kaufpreis für die Vereine in Höhe von 68.000 Euro.

​Ganz extrem wirkt sich die Erbbaupacht beim alten Schafstall aus. Dort ist das Grundstück 1496 Quadratmeter groß. Bei einem Bodenrichtwert von 190 Euro ergibt dies einen Grundstückswert von 276.640 Euro oder bei 2,8 Prozent einen jährlichen Erbbaupachtzins von 7745 Euro. Das macht nach Ablauf von 25 Jahren insgesamt Zahlungen an die Stadt in einer Größenordnung von 193.648 Euro.

Angenommene Bodenrichtwerte seien zu hoch

​Beim Kohleschuppen ergeben sich ein Grundstückswert von 141.960 Euro und eine jährliche Erbbaupacht von 3975 Euro oder in 25 Jahren 99.386 Euro. Hier wird der Verkehrswert auf 20.000 Euro geschätzt, bei 15 Prozent Vereinsförderung ergibt sich ein einmaliger Kaufpreis von 17.000 Euro.

​Walter Stocker nannte die Erbbaupacht eine erfreuliche Alternative zum Verkauf, da die Gebäude bei steigerndem Wert im Besitz der Stadt blieben. Allerdings verwies er darauf, dass bisher den Sport-, Tennis-, Fischerei- und Schützenvereinen in ihren Pachtverträgen keine Verzinsung aufgebrummt wurde. Deshalb müsse der kalkulatorische Zinssatz weg und auch die angenommenen Bodenrichtwerte seien viel zu hoch angesetzt.​

„Unter aller Kanone“​

Jens Neumann hielt die Zahlen „unter aller Kanone, die kein Verein stemmen kann“ und stellte die Frage, ob sich die Stadt denn an den Vereinen bereichern wolle. Ähnlich äußerten sich die Ratskollegen und hielten den kalkulatorischen Zins ebenso für unannehmbar. Der in der Sitzung anwesende Bauamtsleiter Hans-Martin Schluck verteidigte die Höhe dieses Zinssatzes, da die Stadt derzeit bei Kreditaufnahmen weit höhere Zinsen zu bezahlen habe. ​

Der Ortschaftsrat gab einhellig die Empfehlung an den Gemeinderat, bei der Erbbaupachtberechnung die Kapitalverzinsung auf null zu setzen und auch teils niedrigere Quadratmeterzahlen zugrunde zu legen – insbesondere beim Verkehrswert des Schafstalls mit einer großen Obstbaumwiese dahinter.