Zollbeamte führten bundesweit Razzien in Gaststätten durch. Auch zwei Betriebe im Landkreis Rottweil waren dabei. (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Schwarzarbeit sei in der Gaststätten-Branche häufig, erklärt das Hauptzollamt in Singen. Deshalb wurde nun eine bundesweite Razzia durchgeführt. Auch im Kreis Rottweil.

Im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit wurden auch zwei Gastronomie-Betriebe im Kreis Rottweil kontrolliert. Unsere Redaktion erkundete sich beim Hauptzollamt in Singen, um was es dabei ging und was gefunden wurde.

 

Insgesamt 52 Einsatzkräfte des Hauptzollamts der Standorte Singen und Waldshut der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren bei der Aktion im Einsatz, heißt es in einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Singen am Mittwochmorgen. Die Razzia wurde am vergangenen Freitag durchgeführt.

„Bei der Schwerpunktprüfung wurden die jeweiligen Arbeitgeberpflichten überprüft. Als besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branche ist das Hotellerie- und Gaststättengewerbe gegenüber anderen Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten belegt“, erklärt eine Sprecherin des Hauptzollamts Singen. In der Regel würden dort die Sofortmeldepflicht, die Stundenaufzeichnung, die Ausweismitführpflicht und die Einhaltung des Mindestlohns – aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde – überprüft.

Auswahl der Betriebe erfolgt stichprobenartig

Die Auswahl der Betriebe erfolge dabei stichprobenartig. „Natürlich geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung nach“, so die Sprecherin weiter.

Eine Person an Landespolizei übergeben

Bei der Razzia in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis wurden laut Mitteilung in acht Fällen Verfahren wegen illegalem Aufenthalt und in drei Fällen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. In vier Fällen gebe es den Verdacht auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und eine Person soll im Rahmen einer „erkennungsdienstlichen Maßnahme“ an die Landespolizei übergeben worden sein.

Ob und welche Fälle sich eventuell in Rottweil abgespielt haben, bleibt aber unklar. Da nur zwei Betriebe im Landkreis Rottweil überprüft wurden, könne der Zoll keine Angaben, auf Grund des Sozialschutzes, machen, so die Pressesprecherin.

Prüfungen oftmals Einstieg in weitere Ermittlungen

Je nach Feststellung werde auf die Betreiber gegebenenfalls ein Buß- oder Strafverfahren zukommen. Die erhobenen Daten und sichergestellten Unterlagen würden jetzt mit anderen Behörden, wie beispielsweise der Rentenkasse, abgeglichen werden, erklärt die Sprecherin. Auch im Nachgang könnten noch weitere Unterlagen angefordert werden. „Die Prüfungen vor Ort sind oftmals erst der Einstieg in weitere Ermittlungen.“

Die Sprecherin zeigt außerdem auf, dass viele Arbeitgeber noch immer nicht wüssten, dass für alle Arbeitnehmer der in Paragraf 2a SchwarzArbG – dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – genannten Branchen Stundenaufzeichnungen zu fertigen seien, die zwei Jahre lang aufzubewahren seien. Diese Pflicht bestehe seit der Einführung des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015, erläutert sie. Diese Regelung gelte auch für geringfügig Beschäftigte.