Die Mehrwertsteuer auf Speisen soll ab 2026 sinken. Foto: Sina Schuldt/dpa

Einerseits freut sich Markus Holweger von der Dehoga über die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen. Doch an anderer Stelle sieht er eine neue Belastung.

Union und SPD haben sich gemeinsam für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent ausgesprochen. Markus Holweger, Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) und Ansprechpartner im Zollernalbkreis kann sich dennoch nur eingeschränkt darüber freuen.

 

„Ich betrachte das Ganze, wie auch meine Kolleginnen und Kollegen, mit Freude. Jahrelanges Kämpfen hat sich nun gelohnt. Es bietet sich nun eine Gleichberechtigung gegenüber Bäckereien und Fleischerhandwerk im Verkauf mit Lebensmittel an. Wir werden hier wieder wettbewerbsfähig, dennoch betrachten wir die Situation mit einem lachenden wie auch mit einem weinenden Auge.“

Fachkräftemangel bleibt Herausforderung

Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes von 12,82 Euro auf 15 Euro und einer Lohnerhöhung im Gastgewerbe sei einerseits bei den Speisen 12 Prozent Mehrwertsteuer entfallen, dafür werde aber, so die Rechnung von Holweger, im gleichen Zuge der Mindestlohn um rund 17 Prozent erhöht, inklusive 7 Prozent mehr Tariflohn.

„Man muss kein Mathegenie sein, um zu sehen, dass hier auf der einen Seite etwas gegeben, gleichzeitig auf der anderen Seite noch mehr gefordert wird“, bemängelt der Kreisvorsitzende.

Fachkräftemangel und Personalnot könnten dadurch nur bedingt aufgefangen werden. „Jeder, welcher in diesem Bereich schon tätig war, weiß was für eine harte Arbeit dahinter steckt.“

Sonderregelung lief Ende 2023 wieder aus

Holweger macht Restaurantgästen wenig Hoffnung, dass nun ihr Geldbeutel wieder mehr geschont werde. „Wer denkt, dass ein Gastronom nun die Preise um 12 Prozent auch noch senken kann, wird hier enttäuscht. Da alleine durch das Ganze Lebensmittel um ein Vielfaches teurer werden und die Bürokratie dadurch auch nicht weniger wird und ebenfalls zusätzliche Kosten verursacht“, so seine Einschätzung.

Er hoffe, dass die Preise nicht allzu in die Höhe steigen, „damit wir nach wie vor unseren Gästen gegenüber fair bleiben und die Gastronomie nicht zu einem Luxusproblem wird“.

Während der Corona-Krise mit Beschränkungen und Schließungen galt der ermäßigte Steuersatz als Hilfe für die Betriebe schon einmal. Die Sonderregelung lief aber Ende 2023 wieder aus.

Der Einführung der wöchentliche Höchstarbeitszeit, die ebenfalls diskutiert wurde, sieht der Dehoga-Kreisvorsitzende optimistisch entgegen: „Zum Thema Höchstwochenarbeitszeit werden Gastronomie- und Hotelbetriebe flexibler mit den Dienstplänen und der Arbeitseinteilung. Somit kann ein Betrieb in Stoßzeiten mit mehr Personal über einen längeren Zeitraum arbeiten, dafür aber an schlechtlaufenden Tagen einen Freizeitausgleich schaffen.“

Gang und Gebe in anderen Branchen

Er ist sich sicher: „Personal und Gäste profitieren durch diese Flexibilität. Veranstaltungen können hier je nach Situation besser organisiert werden. Ein Betrieb hat durch eine Wochenhöchstarbeitszeit mehr Spielraum bei Events, Tagungen oder dem Normalbetrieb zeitliche Einteilungen vorzunehmen.“

Was unter Gleitzeit in anderen Branchen schon Gang und Gebe ist werde so nun auch endlich in der Gastronomie möglich, meint Holweger. Allerdings müsse gewährleistet werden, dass die Wochenhöchstarbeitszeit nicht überschritten werden darf.