Gas ist teurer geworden. Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Gasanbieter hat eine Preisgarantie versprochen und erhöht trotzdem die Preise. Wie kann das sein und was können Kunden dagegen machen?

Viele Energieanbieter locken neue Kunden mit einer Preisgarantie. Doch trotz Preisgarantie kann es eine böse Überraschung geben, weil die Preise dennoch steigen. Vielen sei nicht bekannt, dass sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises für Gas und Strom beziehen, heißt es bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Die Anbieter erläutern das meist allenfalls in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem sogenannten Kleingedruckten“, sagt deren Energierechtsexperte Max Müller.

Wie sich der Gaspreis zusammensetzt

Verschiedene Faktoren beeinflussen den Gaspreis. Da spielt der Einkaufspreis, der starken Schwankungen unterliegt, eine wichtige Rolle, ebenso die Gewinnmarge des Gasversorgers, die Kosten für den Vertrieb, diverse Steuern (etwa die Umsatzsteuer) sowie Abgaben (etwa für die Netznutzung) und Umlagen. Steigen einzelne Kostenfaktoren, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Seit Anfang 2021 spielt auch der eingeführte CO2-Preis eine Rolle – höhere Kosten, an denen wahrscheinlich auch die Kunden beteiligt werden.

Viele Gaspreisanbieter haben bereits Preiserhöhungen angekündigt – laut Vergleichsportal Verivox sind es im Durchschnitt rund 13 Prozent. Das sorgt für Mehrkosten bis zu 188 Euro bei einem angenommenen Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh). Mancherorts fallen sie noch höher aus.

Was Kunden machen können

Doch was können Kunden tun? Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie mit fadenscheinigen Begründungen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Gas- oder auch der Stromversorger während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung an, empfiehlt die Verbraucherzentrale diese genau zu prüfen, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.

Fragwürdige Preiserhöhung?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezweifelt, dass Versorger die Kosten für die CO2-Bepreisung in allen Fällen an Kunden weitergeben dürfen und sucht deshalb Betroffene. Zwar sei die CO2-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und werde daher grundsätzlich vom vzbv unterstützt, heißt es von dem Verband. Aber es müsse darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der gestiegenen Kosten rechtlich einwandfrei erfolge.

Verbraucherschützer erwägen Klage

Wie bereits berichtet, liegen dem vzbv Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. „Genau solche Fälle suchen wir“, sagt Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hier gebe es offene Fragen, die grundsätzlich geklärt werden müssten. Bei ausreichender Datenlage wird der vzbv nach eigenen Angaben dann eine Musterfeststellungsklage erwägen.