Die Gasspeicherumlage fällt weg. Die SVS gibt die Entlastung an die Kunden weiter.
Was bedeutet das für Kunden der Stadtwerke VS GmbH (SVS)?
„Sie müssen nichts tun. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gibt die Entlastung automatisch mit der nächsten Abrechnung an ihre Kunden weiter“, versichert die SVS in einer Pressemitteilung.
Und weiter: „Die bisherige Umlage fällt aus dem Arbeitspreis heraus – ganz ohne zusätzliche Anpassung oder Rückmeldung.“
Die Abschaffung der Umlage stärke die Planbarkeit und Transparenz der Energiepreise und sei ein positives Signal für alle Gasverbraucher.
Der Deutsche Bundestag hatte beschlossen, dass die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 entfällt. Sie wurde 2022 im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher zu finanzieren. Nach den Versorgungsengpässen des Winters 2021/22 sollte so sichergestellt werden, dass die Speicher vor Beginn der Heizperiode ausreichend gefüllt sind, so die SVS.
Die Umlage sei laut Gesetz auf alle ausgespeisten Gasmengen erhoben worden und betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde, heißt es weiter.
Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfalle die Gasspeicherumlage ab 2026 dauerhaft. Die jährlichen Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher – derzeit rund 3,4 Milliarden Euro – werden künftig vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert, so die SVS.