Drei Tage nach der folgenschweren Gasexplosion in Ludwigshafen haben Feuerwehr und Polizei ihre Arbeit am Unfallort beendet. Foto: dpa

Nach der Gasexplosion in Ludwigshafen ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal seit Freitag gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung. Beschädigte Gasleitung ist inzwischen repariert.

Ludwigshafen - Drei Tage nach der folgenschweren Gasexplosion in Ludwigshafen haben Feuerwehr und Polizei ihre Arbeit am Unfallort beendet. Der Bereich sei nach wie vor abgesperrt, Beamte befänden sich lediglich noch zum Absichern der Gefahrenstelle im Einsatz, teilte die Polizei am Sonntag mit. Laut Feuerwehr wurde die beschädigte Gasleitung inzwischen repariert. Derweil sind alle betroffenen Anwohner in Ersatzunterkünften untergekommen - vor allem in Privatwohnungen und Hotels.

Bei der Explosion am Donnerstag war ein Bauarbeiter ums Leben gekommen, 23 Menschen wurden verletzt. 60 Wohnungen waren auch durch Folgebrände beschädigt worden, 38 sind nach wie vor unbewohnbar. Nach Angaben der Feuerwehr können rund 60 Menschen derzeit nicht in ihre eigenen vier Wände zurück. „Bis die Wohnungen wieder bewohnbar sind, kann es noch einige Wochen dauern“, sagte ein Feuerwehrsprecher. Probleme bereiten in den Häusern etwa sehr starke Ruß-Anhaftungen.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Der genaue Sachschaden des Unglücks steht noch immer nicht fest. Die Polizei spricht von einer Millionensumme. Der Vorsteher des Ludwigshafener Ortsteils Oppau, Udo Scheuermann, rechnet damit, dass alle Wohnungen an der Unglücksstelle wieder bewohnt werden können. Für die Betroffenen würden in der kommenden Woche längerfristige Lösungen gesucht. Um die Häuser vor Nässe zu schützen, wurden beschädigte Dächer, Fenster und Türen weitgehend wetterfest gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt seit Freitag gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung, der Herbeiführung einer Explosion und Brandstiftung. Mit Erkenntnissen rechnen die Experten der Polizei zufolge aber erst im Laufe der kommenden Woche. Es müsse überprüft werden, ob Arbeiten an einer unter Druck stehenden Gasleitung überhaupt zulässig seien, hieß es. Es müsse auch geklärt werden, ob die betroffenen Bauarbeiter am Unglücksort einen Fehler gemacht hätten.