Auf dem und um das Gelände der Gartenschau wird es jetzt ernst: Ab Mittwoch, 21. Mai, treten die Verkehrsregeln für die Großveranstaltung in Kraft.
Dann gilt in Christophs- und Friedrichstal praktisch flächendeckend ein generelles Einfahrts- und ein Halteverbot. Darauf weisen Stadt Freudenstadt und Gemeinde Baiersbronn in einer Pressemitteilung hin. Die entsprechenden Verkehrsschilder sind bereits aufgestellt. Ab Mitte kommender Woche treten die damit verbundenen Regeln in Kraft.
In Konsequenz bedeutet dies, dass fortan bis zum Ende der Gartenschau im „Tal X“ grundsätzlich nur noch Fußgänger- und Radverkehr möglich sind. Mit den betroffenen Bewohnern beider Orte haben die Kommunen individuelle Lösungen gefunden.
Alternative Parkmöglichkeiten nutzen
Oberbürgermeister Adrian Sonder und Bürgermeister Michael Ruf bitten um Verständnis und Rücksichtnahme: „Wir alle freuen uns auf eine sichere und gelungene Gartenschau mit vielen schönen und einzigartigen Momenten. Dazu gehört auch, dass wir uns an die notwendigen Regeln halten.“
Die Stadt Freudenstadt und die Gemeinde Baiersbronn appellieren an alle, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und insbesondere alternative Parkmöglichkeiten zu nutzen. Nur so könne die Veranstaltung reibungslos und vor allem sicher ablaufen.
Die Einhaltung der Regeln wird laut der Mitteilung vom ersten Tag an überwacht. Verstöße werden geahndet. Laut Marko Burkhardt, Leiter des Ordnungsamts der Gemeinde Baiersbronn, sowie Christoph Gerber, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamts der Stadt Freudenstadt, kontrollieren Mitarbeiter der beiden Ordnungsämter sowie der Polizeivollzugsdienst regelmäßig die Einhaltung der Verbote.
Verstöße können teuer werden
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. Besonders teuer kann es für jene werden, die die Haltverbote missachten und schlimmstenfalls Rettungswege blockieren. In solchen Fällen könne es nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten im Fahreignungsregister kommen. Im Extremfall sei auch das Abschleppen des Fahrzeugs unumgänglich.
Die Kommunen weisen abschließend noch einmal darauf hin, dass die Maßnahmen kein Selbstzweck sind, sondern der Sicherheit von Besuchern, Anliegern und Einsatzkräften gleichermaßen dienen. Gerade während der zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen der Gartenschau sei ein reibungsloser Verkehrsfluss von entscheidender Bedeutung für die öffentliche Sicherheit.