Technische und politische Vorgaben gilt es zu beachten, wenn auf dem Balkon ein Steckersolar-Gerät installiert werden soll, erläutert die Energieberaterin Tina Götsch. Mit dem „Solarpaket 1“ der Bundesregierung soll’s künftig einfacher werden – wann dies in Kraft tritt, ist allerdings unklar.
Eigentlich scheint die Sache mit den Steckersolar-Geräten – auch Balkonkraftwerke genannt – für Balkon und Terrasse ganz einfach: Stecker rein, und der eigene Strom fließt. Die Geräte sind kleine Photovoltaik-Systeme, die meist aus einem oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen. Das Besondere: Der erzeugte Strom wird direkt über ein Kabel in die Steckdose eingespeist. Im Vergleich mit großen PV-Anlagen sind sie einfacher zu montieren und benötigen weniger Platz. Die Verbraucherzentrale spricht von „stromerzeugenden Haushaltsgeräten“. Laut der Bundesnetzagentur waren im vergangenen Sommer deutschlandweit rund 300 000 Anlagen in Betrieb. Netze-BW, der größte Netzbetreiber in Baden-Württemberg, spricht von rund 28 000 angemeldeten Balkonkraftwerken.
Prinzipiell eignet sich jeder Standort
Prinzipiell eigne sich als Standort jeder weitgehend unverschattete Bereich, an dem eine Steckdose per Kabel erreichbar und die sichere Befestigung der Module möglich ist, so die Verbraucherschützer. Die Module lassen sich an der Balkonbrüstung, auf Dächern und an der Hauswand installieren oder werden auf einer freien Fläche (Flachdach, Garagendach, Terrasse oder im Garten) aufgeständert.
Stecker rein und Strom zapfen? Ist es wirklich so einfach? Wir haben bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachgefragt und mit Diplom-Ingenieurin Tina Götsch gesprochen. Sie ist als Energieberaterin tätig und sitzt in Konstanz. Mit dem „Solarpaket I“ der Bundesregierung stehen viele Vereinfachungen in den Startlöchern, die für die Balkonkraftwerke zur Anwendung kommen sollen. Aufgrund des Haushaltslochs wurde der Start allerdings nochmals verschoben.
Frau Götsch, darf ich das Steckersolar-Gerät nach dem Kauf direkt auf dem Balkon aufbauen und einstecken?
Aufbauen ja, einstecken nein. Denn vor dem Einstecken muss das Balkonkraftwerk erst einmal angemeldet werden. Auch die Installation einer neuen Steckdose durch den Elektriker und/oder eines neuen Stromzählers kann erforderlich sein.
Dürfen die Geräte auch in Mietwohnungen montiert werden? Braucht es die Zustimmung des Vermieters?
Wer sich absichern möchte, sollte sich die Zustimmung des Vermietenden einholen. Grundsätzlich dürfen zwar Dinge am Balkon „aufgehängt“, aber nicht dauerhaft befestigt werden. Eine Prüfung der Standfestigkeit und Sicherheit ist daher Pflicht. Auch spielt der ordnungsgemäße Anschluss eine wichtige Rolle.
Wie ist die rechtliche Lage bei Wohneigentumsgemeinschaften? Müssen die anderen Eigentümer zustimmen?
Ja, für die Anbringung eines Balkonkraftwerkes ist die mehrheitliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig. Das Ziel im Solarpaket ist es aber, dass zukünftig keine Ablehnung mehr möglich ist, sondern lediglich die Ausgestaltung gemeinschaftlich beschlossen werden soll.
Muss ich das Steckersolar-Gerät anmelden?
Aktuell muss das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mit dem Solarpaket I soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und nur noch eine vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein.
Muss der bisherige Stromzähler gewechselt werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt muss der Zähler eine Rücklaufsperre haben oder ein Zweirichtungszähler sein. Die Kosten für den Wechsel liegen beim Netzbetreiber und dürfen nicht an den Kunden weitergegeben werden.
Kann ich ein Stecksolar-Gerät auch dann nutzen, wenn ich bereits eine große PV-Anlage auf dem Dach habe?
Die Nutzung beider Anlagen ist möglich, allerdings ist aktuell nicht klar definiert, ob und wann die Balkonsolaranlage als eigenständige Anlage mit den vereinfachten Bedingungen oder als Erweiterung der „großen“ PV-Anlage angesehen wird. Hier sollte mit dem jeweiligen Netzbetreiber Rücksprache gehalten werden.
Gibt es für ein Balkonkraftwerk Zuschüsse oder Förderungen?
Eine gemeinsame Förderung vom Bund gibt es für die Balkonkraftwerke leider nicht. Allerdings bieten viele Kommunen, Landkreise oder Stadtwerke Zuschüsse für den Kauf einer Steckersolaranlage an. Eine Beratung oder Recherche kann sich also lohnen.
Wie viel Strom erzeugt ein Steckersolar-Gerät im Jahr?
Der Ertrag hängt wie bei einer „großen“ PV-Anlage von der Ausrichtung (Himmelsrichtung und Neigung) und einer möglichen Verschattung ab. Über eine Steckdose dürfen derzeit nur 600 Kilowattstunden maximal in den Stromkreislauf eingespeist werden (mit dem Solarpaket 1 zukünftig 800 Kilowattstunden). Ein Modul mit einer handelsüblichen Leistung produziert in Südausrichtung, senkrecht am Balkon montiert, knappe 300 Kilowattstunden.
Welche Geräte im Haushalt kann ich damit versorgen?
Es werden die Elektrogeräte versorgt, die für die Grundlast im Haushalt verantwortlich sind. Gemeint sind also die Elektrogeräte, die den ganzen Tag durchlaufen, wie Kühlgeräte oder W-Lan-Router.
Ist das Steckersolar-Gerät über meine Hausratversicherung abgedeckt? Muss das Gerät extra versichert werden?
Eine Extraversicherung ist nicht erforderlich. Das Steckersolar-Gerät sollte allerdings, wie auch große PV-Anlagen, in die Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden.