Eine Ganztagsschule würde Geld sparen, stößt aber auf Kritik von Eltern. Schulleiter Klaus Kaiser ruft zum Dialog zwischen Eltern, Schule und Gemeinde auf.
Soll die Eutinger Grundschule zu einer Ganztagsschule in Wahlform werden? Das Konsolidierungskonzept 2025 des Gemeinderats schlägt eine Umwandlung der Schule hin zum Ganztagsbetrieb vor. Der Vorteil an einer Ganztagsschule wäre, dass die Gemeinde am Standort Eutingen kein kommunales Betreuungsprogramm mehr finanzieren müsste.
Das würde den Sparbemühungen der Gemeinde Eutingen, über die der Gemeinderat am Donnerstag, 23. Oktober, abstimmt, entgegenkommen. Kritik an einer Ganztagsschule äußern hingegen Elternvertreter. Der Elternbeirat aus dem abgelaufenen Schuljahr 2024/25 sieht die Gefahr, dass Familien Flexibilität verlieren könnten, wenn die Kinder auch nachmittags ihre Schulpflicht erfüllen müssten.
Schulrektor Klaus Kaiser betont die Wichtigkeit eines Austauschs zwischen dem Schulträger, bei dem es sich im Fall der Grundschule um die Gemeinde handelt, Eltern und Schule. Er sagt gegenüber unserer Redaktion: „Vom Kultusministerium wird das Elternrecht als ein hohes und zu schützendes Gut aufgeführt. Das betont, die Bedeutung der Rechte der Eltern für diese komplexe Thematik im Blick zu behalten und eben auch deren Bedarfe.“
Austausch mit allen Beteiligten
Der Schulträger dürfe nach Anhörung der Schulkonferenz einen Antrag stellen. Um hier zu einer fundierten und tragfähigen Lösung zu kommen, gelte es, mit allen Beteiligten in einen Austausch zu kommen, um die Bedarfe und deren Vor- und Nachteile transparent und tragfähig zu machen. „Wenn mit allen Beteiligten die entsprechenden Modelle und deren Finanzierung besprochen wurde, finden sich im Idealfall gute Lösungen vor Ort, mit denen hoffentlich alle oder zumindest die meisten Personen mitgehen können“, sagt der Schulleiter.
Der Elternbeirat habe schon frühzeitig einen Austausch mit dem Gemeinderat angeregt, um neben Themen wie Schulsozialarbeit auch genau diese Belange der Betreuungsangebote, der Modellauswahl und deren Finanzierungsmodelle mit den Gemeinderäten aus der Perspektive der Familien zu beleuchten.
Kaiser sagt: „Im Qualitätsrahmen Ganztag wird aus meiner Sicht treffend betont, dass alle Beteiligten sich frühzeitig in einen Austauschprozess begeben müssen, der fruchtbar sein kann, wenn die Schülerinnen und Schüler bei den ganzen Überlegungen immer im Zentrum der Überlegungen stehen.“
Der Schulleiter der Grundschule weist darauf hin, dass auch nach Antragsstellung für den Schulträger weiterhin die Möglichkeit bestehe, Änderungsanträge zu stellen. „Darum darf der Prozess auch nach Antragsstellung nicht als abgeschlossen angesehen werden, sondern muss als Weiterführung des begonnen Prozesses gewertet werden. Alle Beteiligten sollten weiterhin in dem Prozess eingebunden und wahrgenommen werden.“
Arztbesuche und Kindergeburtstage
Sollte die Grundschule zur Ganztagsschule werden, gilt den ganzen Tag über die Schulpflicht. Was eine Pflicht für mögliche Befreiungen vom Unterricht bedeutet, erklärt der Rektor anhand zweier Beispiele: „Eine Befreiung vom Schulbesuch für einen Arzttermin ist möglich, wenn der Arzttermin medizinisch notwendig und nicht anders möglich ist. Daher hätten die Familien auch im Ganztagsbetrieb die Möglichkeit, nach Befreiung einen entsprechenden Arztbesuch zu tätigen.“
Anders sieht es hingegen bei Freizeitaktivitäten aus. „Eine Befreiung für den Besuch des Kindergeburtstages der befreundeten Familie et cetera wäre damit ausgeschlossen, da hier die Maßstäbe der Schulbesuchspflicht anzulegen wären“, sagt Kaiser.
Formen der Ganztagsschule
Gestaltungsmöglichkeiten
Es bestehen mehrere Möglichkeiten zur Gestaltung einer Ganztagsschule. Eutingens Schulleiter Klaus Kaiser erklärt, wie sie aussehen können: „Es gibt verschiedene Modelle der Ganztagsschule, das Modell in der Wahlform und in der verbindlichen Form, die vom Kultusministerium aufgezeigt werden. Daneben gibt es eben auch noch weitere flexible Betreuungsangebote, zum Beispiel Hort, die vom Land bezuschusst werden. Es besteht für die Träger auch die Möglichkeit, eine gemischte Form flexibler Betreuungsangebote und Ganztag anzubieten oder eben auch nur eine der möglichen Formen zu wählen. Eine Kombination aus verbindlicher Ganztagsschule und Ganztagsschule in Wahlform besteht allerdings nicht.“