Wie soll die Ganztagsbetreuung der Grundschüler in Neuried ab dem Schuljahr 2026/2027 aussehen? Darüber hat sich eine Arbeitsgruppe Gedanken gemacht. Ihre Ausführungen wurden vom Gemeinderat bekräftigt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschüler das Recht auf eine Ganztagsbetreuung. Dass das ein Mammutprojekt für die Gemeinden ist, wurde in der Neurieder Ratssitzung einmal mehr deutlich. Intensiv bereitet eine Arbeitsgruppe die Erweiterung vor.

Von der Finanzierung bis zu den benötigten Fachkräften – der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist zum einen erfreulich, wie auch die Elternbeiratsvorsitzende der Neurieder Grundschulen in der Gemeinderatssitzung nochmals betonte, er ist aber auch mit viel planerischem Aufwand verbunden. In einer 18-köpfigen Gruppe wurden die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt – und letztlich vom Gemeinderat beschlossen werden müssen –, erarbeitet. Die Gruppe bestand, so Hauptamtsleiterin Simone Labiche, aus Vertretern der Schule, der Gemeinde- und Ortschaftsräte, der Verwaltung und dem Bürgermeister. „Übergeordnetes Ziel war es, dass die Vereinbarungen für beide Grundschulen gleichermaßen gelten sollten“, so Labiche weiter.

 

In zwei Sitzungen seien sechs Themenblöcke behandelt worden: der Schulwechsel Dundenheim, die pädagogischen Fachkräfte, die Angebote außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung, das Thema Mittagsband, der Zeitpunkt der Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie die Finanzierung.

Schulbezirkswechsel: Die Arbeitsgruppe empfiehlt, einen Schulbezirkswechsel der Dundenheimer Grundschulkinder vorzunehmen, allerdings erst zu einem Zeitpunkt, an dem gewährleistet werden kann, dass die Grundschule in Ichenheim die Kapazität räumlich bewältigen kann. „Zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist, kann derzeit nicht prognostiziert werden“, so Labiche. Die räumlichen Gegebenheiten müssten in beiden Schulen auf den Ganztagsbetrieb umgestellt werden.

Betreuungskräfte: Es sollen so viele Planstellen geschaffen werden, dass es möglich ist, eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten – „pro Gruppe eine bis zwei Betreuungskräfte je nach Gruppengröße“, so Labiche. Darunter sollte sich pro Gruppe eine pädagogisch geschulte Fachkraft befinden.

Angebote außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung: Zum Schuljahr 2026/27 ist geplant, in beiden Grundschulen für alle Klassen den Unterrichtsbeginn einheitlich auf 7.55 Uhr zu legen. Die Schüler dürfen dann bereits ab 7.30 Uhr das Schulgebäude betreten. Eine Frühbetreuung ist demnach nicht mehr erforderlich, so Labiche. Die gesetzliche Vorgabe sieht eine Betreuung von acht Stunden täglich vor. Das Zeitfenster liegt zwischen 8 Uhr und 16 Uhr. Eine darüber hinaus stattfindende Betreuung, etwa von 16 Uhr bis 17 Uhr soll dann nicht mehr angeboten werden.

Betreuung während des Mittagsbands: „Das Mittagsband ist Aufgabe der Kommune“, erklärte Labiche. Für dies Zeit – 12.20 bis 13.30 Uhr – müsse Personal zur Beaufsichtigung bereitgestellt werden, allerdings nicht in dem Maß wie bei einer pädagogischen Betreuung. Die Aufsicht unterliege keinem vorgeschriebenen Personal-Kind-Schlüssel. Es reicht aus, dass pro zulässiger Klassengröße eine Betreuungskraft vor Ort ist. Wenn nicht gegessen wird, können die Kinder ins Freispiel, so Labiche. Spezielle pädagogische Angebote werden aber nicht bereitgestellt. Das Mittagsband ist auch für Schüler möglich, die nicht für den Ganztag angemeldet sind.

Zeitpunkt der Erfüllung: Der Unterricht soll für alle Schüler um 7.55 Uhr beginnen. Außerdem sprachen sich beide Rektorinnen für die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs in allen vier Klassenstufen aus – statt stufenweise, beginnend mit Klasse eins. Dafür benötigt es von Schulseite Unterstützung bei der Bereitstellung der ergänzenden pädagogischen Angebote durch die Gemeinde. „Das bedeutet, dass die Gemeinde Neuried Teile der normalerweise von Lehrkräften durchgeführten Betreuung mit eigenem Personal übernimmt und dafür vom Land eine Ausgleichszahlung erhält“, so die Hauptamtsleiterin.

Finanzierung: Neuried hat an 38 Schulwochen für jeweils täglich acht Zeitstunden Ferienangebote bereitzustellen. An vier Ferienwochen besteht kein Anspruch auf Ferienbetreuung, „die Kommune muss für zehn Ferienwochen jeweils täglich acht Stunden Betreuung vorhalten“, so Labiche. Für die Schüler, die nicht für den Ganztag angemeldet sind, besteht ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch auf Ferienbetreuung. Das ergänzende pädagogische Angebot bei der „Vier-mal-sieben-Variante“ beträgt für 38 Schulwochen jeweils 6,5 Wochenstunden (Montag bis Donnerstag von 15 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 13.30 bis 16 Uhr). „Wie hoch die Beiträge sein werden, hängt von der konkreten Kostenkalkulation ab. Über diese wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen“, sagte Labiche.

Lob und Beschluss

Hauptamtsleiterin Simone Labiche wurde von Gemeinderat Gerhard Moser gelobt, für die „stets anschaulichen Ausführungen zu dem großen Thema“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die ausgearbeiteten Punkte der Arbeitsgruppe.