Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. In Furtwangen können Familien jetzt ihren Bedarf anmelden. (Symbolbild) Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Zum neuen Schuljahr 2026/27 gilt für die neuen Erstklässler der Anspruch auf Ganztagsbetreuung. So läuft das Verfahren in Furtwangen.

Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule oder eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) in Furtwangen kommen, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

 

Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.

Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Sofern Eltern den Betreuungsanspruch des Kindes darüber hinaus an Schultagen und/oder an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag und dem 31. Juli 2027 wahrnehmen möchten, muss die jeweilige Schule bis zum 15. März 2026 informiert werden.

Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.

Das Angebot kostet

Der Bedarf für die Betreuung des Kindes im Schuljahr 2026/2027 muss der jeweiligen Schule schriftlich gemeldet werden. Die Betreuung des Kindes ist entgeltpflichtig. Die Entgeltsätze der Stadt Furtwangen für Betreuung sind über die städtische Homepage unter „Menü – Leben & Wohnen – Bildung & Betreuung – Schulen – Schulkindbetreuung“ einsehbar.

Eine Bedarfsmeldung stellt keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung in der angegebenen Schule dar. Eltern werden rechtzeitig vor Start des neuen Schuljahrs zur Betreuung des Kindes informiert.

Für Rückfragen zur Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten steht die Stadtverwaltung telefonisch unter 07723/93 91 22, sowie per E-Mail an bildung@furtwangen.de zur Verfügung.